Leichenpräparator Gunther von Hagens Streit um Professorentitel geht weiter

Münster · Mit seiner Leichenschau "Körperwelten" erregte Gunther von Hagens Aufsehen. Schlagzeilen machte er zuletzt aber vor allem mit einem skurrilen Streit um einen chinesischen Professorentitel. Seit Jahren kämpft von Hagens dabei um seinen Ruf - Ende offen.

Neue Körperwelten-Ausstellung "Herzenssache"
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Der jahrelange Rechtsstreit um den Professorentitel von Leichenpräparator Gunther von Hagens ist immer noch nicht vom Tisch. Am Montag vertagte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster seine Entscheidung. Der Erfinder der Leichenschau "Körperwelten" hatte auf die Feststellung geklagt, dass er seinen Gastprofessorentitel aus China von 1999 an ohne Verweis auf dessen Herkunft tragen durfte.

Die Klage richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, damals bundesweit für Genehmigungen zum Führen von ausländischen Titeln zuständig. Es hatte dem Heidelberger Mediziner verboten, seinen Titel ohne den Zusatz "RC" oder "VRC" für China zu tragen. Als von Hagens das trotzdem tat, musste er sich einem Prozess wegen Titelmissbrauchs stellen, in dem er später freigesprochen wurde.

Vertreter des Landes spricht von Geisterprozess

Trotzdem war der umstrittene Anatom laut Gericht in den Medien weiter "Hochstapler, Aufschneider oder Betrüger" genannt worden - zuletzt im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre um CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Vorwürfe will der 67-Jährige nun endgültig loswerden.

Vor dem OVG hatte von Hagens in dieser Sache schon erfolgreich geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Entscheidung aus 2011 aber wegen eines formalen Fehlers kassiert: In Münster war ein Schöffe nicht vereidigt worden. Bei der Neuauflage ließ sich von Hagens, der an Parkinson leidet, von seinem Anwalt Holger Schmitz vertreten. "Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass es an seiner Auffassung festhält", sagte Schmitz nach der mündlichen Verhandlung.

Der Vertreter des Landes, Rechtsanwalt Jost Hüttenbrink, sprach dagegen von einem "Geisterprozess": Von Hagens habe den Titel ohnehin nur für fünf Jahre verliehen bekommen und dürfe ihn schon seit einiger Zeit nicht mehr tragen. Deswegen sehe das Land kein "Rehabilitationsinteresse" mehr. Für die schlechte Presse über den Wissenschaftler sei das Land zudem nicht verantwortlich: "Wenn der Kläger sich durch Presseveröffentlichungen brüskiert fühlt, muss er die zivilrechtlichen Wege beschreiten, die das Presserecht vorgibt", sagte Hüttenbrink. "Da sind wir hier am völlig falschen Ort."

Ein Urteil könnte das Gericht am 5. Juli verkünden. Möglich ist aber auch, dass sich die Parteien gütlich einigen. Dann würde sich der jahrelange Zwist noch weiter hinziehen. In eine Mediation könnte aber ein weiteres Verfahren in dem Streit einbezogen werden: Vor dem Landgericht Düsseldorf hat von Hagens das Land NRW auf 2,2 Millionen Euro Schadenersatz wegen angeblich ungerechtfertigter Strafverfolgung verklagt.

(lnw)
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