Münchner U-Bahn-Schläger Streit um mögliche Abschiebung entbrannt

Berlin (RPO). Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind am Dienstag zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Doch damit sind die Diskussionen um die beiden Täter aus Griechenland und der Türkei noch lange nicht beendet. Politiker streiten nun über eine mögliche Abschiebung.

Das wissen wir über die U-Bahn-Schläger
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Foto: AP

SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner warnte die CSU in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch davor, mit ihren Forderungen nach einer Abschiebung den Fall für den bayerischen Landtagswahlkampf zu instrumentalisieren. "Einzelfälle dürfen nicht missbraucht werden, um Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen", sagte er dem Blatt.

Wenn es Grundlagen für eine Abschiebung der nach dem Überfall auf einen 76-jährigen Rentner wegen versuchten Mordes verurteilten Täter gebe, könne diese vollzogen werden, ohne dass dies laut gefordert werden müsse.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, äußerte Zweifel am Strafmaß. "Also die Strafe ist schon drakonisch", sagte er dem WDR. Er sei "sehr gespannt", ob das Urteil des Münchner Landgerichts beim Bundesgerichtshof bestehen werde. Auf jeden Fall "klar ist, wir brauchen keine neuen Gesetze", sagte Wiefelspütz.

Bosbach schützt Herrmann

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach nahm die CSU und deren bayerischen Innenminister Joachim Herrmann dagegen vor dem Vorwurf des Populismus in Schutz. Es sei eine "logische Konsequenz" der Vorwürfe gegen die beiden geständigen Männer gewesen, dass Herrmann noch vor der Urteilsverkündung die Abschiebung angedroht habe, sagte Bosbach im Deutschlandfunk.

"Das hat mit einer Einflussnahme auf das Gericht überhaupt nichts zu tun, denn wenn die beiden Angeklagten freigesprochen worden wären, wäre auch Ausweisung oder Abschiebung nicht in Betracht gekommen." Herrmann habe aber davon ausgehen können, dass die beiden verurteilt würden.

Außerdem sagte Bosbach, es sei sinnvoll, rasch nach Inkrafttreten der Rechtskraft des Urteils die nötigen Schritte für eine Abschiebung einzuleiten, damit diese nach dem Absitzen eines Großteils ihrer Strafe auch direkt abgeschoben werden können.

Er selbst halte es ebenfalls für sinnvoll, die beiden Männer abzuschieben - auch wenn zumindest der türkischstämmige Täter den Großteil seines Lebens in München verbracht hat. "Wenn die beiden nicht ausgewiesen und abgeschoben werden können, wer denn dann?", sagte Bosbach.

GdP begrüßt klares Signal

Dagegen begrüßte die Gewerkschaft der Polizei das Urteil. "Entscheidend ist der Abschreckungscharakter. In den Milieus, aus denen die Schläger kommen, muss die Botschaft ankommen: Eine solche Tat wird hart bestraft", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der "Passauer Neuen Presse".

Die beiden jungen Männer hatten einen 76-jährigen U-Bahn-Fahrgast mit Tritten gegen den Kopf fast umgebracht. Dabei seien sie "kaltblütig und erbarmungslos" vorgegangen, hatte der Vorsitzende Richter festgestellt. Bei ihren wuchtigen Schlägen und Tritten "gegen einen alten Mann, der wehrlos am Boden lag" hätten sie dessen Tod billigend in Kauf genommen.

Der 21-jährige Serkan A. war wegen des Überfalls kurz vor Weihnachten am Dienstag zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, der 18 Jahre alte Spyridon L. zu achteinhalb Jahren Jugendhaft. Der Fall der beiden hatte bereits im hessischen Landtagswahlkampf im Januar eine hitzige Debatte über Verschärfungen des Strafrechts ausgelöst.

(afp)
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