Stiftung Warentest untersucht 23 Streichfette Warum es für Butter-Alternativen „wie geschmiert“ läuft

Berlin · Ein Streichfett muss zart sein, auch wenn es aus dem Kühlschrank kommt. Es darf nicht streng riechen, zu schmierig sein oder zu viel Palmfett enthalten. Nach diesen Kriterien hat Stiftung Warentest nun 23 Butter-Alternativen untersucht.

Der Hauptgrund für die Erfindung von Streichfetten ist, dass sie sofort nach der Entnahme aus dem Kühlschrank gut streichbar sind.

Der Hauptgrund für die Erfindung von Streichfetten ist, dass sie sofort nach der Entnahme aus dem Kühlschrank gut streichbar sind.

Foto: dpa-tmn/Manuel Krug

Sie darf auf keinen Fall nach Margarine schmecken. Und auch nicht so riechen. Dafür soll sie im Mund wie Butter schmelzen. Wenn sie dann noch gesundes Rapsöl enthält, ist ein Streichfett für die Tester der Stiftung Warentest eine Alternative zur Butter. Für 14 von 23 untersuchten Streichfetten lief es wie geschmiert: Sie schneiden mit dem Urteil „gut“ ab, berichtet die Stiftung in ihrer Zeitschrift „test“ (Ausgabe 11/2019).

Der Hauptgrund für die Erfindung von Streichfetten ist, dass sie sofort nach der Entnahme aus dem Kühlschrank gut streichbar sind. Das erfüllen alle untersuchten Butter-Alternativen. Mit einer extra Sahnenote kann zusätzlich noch Testsieger „Weihenstephan Die Streichzarte“ (6,35Euro/Kilo) die Warentester überzeugen. Dicht gefolgt von „Arla Kærgården Das Original“ (8,75 Euro) und den beiden Streichzarten Arla Bio (9,95 Euro) und Meggle (7,55 Euro).

Punktabzug gibt es dagegen für Packungen, die nach Margarine riechen oder schmecken, bei denen Wasser austritt, die am Rand ölen oder in der Textur leicht schmierig sind. Alles Gründe, warum vier Produkte nur „befriedigend“ abschneiden.

Kommt dann noch dazu, dass neben Butter und Rapsöl auch noch Palmöl und Kokosfett und schlimmstenfalls auch noch überwiegend diese Fette enthalten sind, führte das zu weiteren Abwertungen. Nicht gut fanden die Tester, wenn das Streichfett nach Käse riecht, bitter oder fade schmeckt und auf der Oberfläche matt oder ausgeölt aussieht. Das sind alles Gründe, warum in vier Fällen das Urteil „ausreichend“ gefällt wurde.

(atrie/dpa)
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