Neues Urteil Straßenverkehr: Eltern haften nicht für Kinder

Oldenburg (rpo). Eltern haben keine erhöhte Aufsichtspflicht für Kinder im Straßenverkehr. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) müssten Eltern nicht für ihr neunjähriges Kind haften, wenn es mit seinem Fahrrad unbeaufsichtigt am Straßenverkehr teilnimmt, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, wonach Kinder unter 10 Jahren seit 2002 bei Unfällen grundsätzlich nicht für den fahrlässig angerichteten Schaden haften.

Im September 2002 hatte ein damals neunjähriger Junge mit dem Fahrrad ohne auf den Verkehr zu achten eine Straße überquert. Ein Motorradfahrer konnten einen Unfall nur verhindern, indem er sein Zweirad auf die Seite legte. Dabei wurden Motorrad und Kleidung beschädigt und der Fahrer verletzt.

Zuvor hatte das Landgericht Oldenburg der Schadensersatzklage des Motorradfahrers gegen die Eltern des Kindes recht gegeben. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Auf Berufung der Eltern hat das OLG die Klage des Motorradfahrers jetzt abgewiesen.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Gesetzesänderung keinen Anlass zu einer verschärften Aufsichtspflicht der Eltern gebe. Es sei weiterhin notwendig, dass Kinder an eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr herangeführt werden, und dies auch in Abwesenheit der Eltern.

(afp)
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