Urteil begünstigt Sicherungsverwahrte Straftäter erhält 12.000 Euro Schadenersatz

Straßburg · Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einem Straftäter in Sicherungsverwahrung 12 000 Euro Schadenersatz zahlen.

 Sicherungsverwahrte erhalten Schmerzensgeld.

Sicherungsverwahrte erhalten Schmerzensgeld.

Foto: dpa, Patrick Seeger
(dpa)
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