Urteil begünstigt Sicherungsverwahrte Straftäter erhält 12.000 Euro Schadenersatz

Straßburg · Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einem Straftäter in Sicherungsverwahrung 12 000 Euro Schadenersatz zahlen.

 Sicherungsverwahrte erhalten Schmerzensgeld.

Sicherungsverwahrte erhalten Schmerzensgeld.

Foto: dpa, Patrick Seeger

Die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es in dem Urteil des EGMR am Donnerstag. Dies ist eine Bestätigung früherer Urteile, und die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ist in Deutschland bereits abgeschafft worden.

Der 1961 geborene Rumäne ist gegenwärtig in Straubing in Sicherungsverwahrung. Er war 1996 wegen sexueller Gewalt in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden, weil er nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Sein Aufenthalt dort endete 2007.

Das Landgericht München ordnete 2008 seine Unterbringung in Sicherungsverwahrung an, auf der Grundlage eines Gesetzes von 2004, also Jahre nach seiner Verurteilung.

Dieser Richterspruch bedeutet nicht, dass der Mann automatisch entlassen wird. Deutsche Gerichte müssen über sein weiteres Schicksal entscheiden. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.

Der EGMR hatte mit seinen Urteilen eine Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland angestoßen, die bis 2013 abgeschlossen sein soll. In Straßburg sind noch über 40 ähnliche sogenannte Altfälle anhängig, die die Sicherungsverwahrung betreffen.

(dpa)
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