Gesetzesänderung "Sternenkinder" erhalten normale Bestattung

Berlin · Eltern können totgeborene Kinder unter 500 Gramm künftig mit eigenem Namen im Personenstandsregister eintragen lassen. Das Kabinett brachte am Mittwoch eine entsprechende Rechtsänderung auf den Weg.

So können die sogenannten "Sternenkinder" auch normal bestattet werden. Nach den Worten ihres Sprechers war diese Gesetzesänderung Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ein besonderes Anliegen. Viele Eltern hätten darunter gelitten, nicht angemessen von ihrem toten Kind Abschied nehmen zu können.

Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden personenstandsrechtlich nicht erfasst. Damit waren sie juristisch nicht existent und standen formal auf einer Stufe mit Kliniksondermüll.

Weil "Sternenkinder" nicht bestattungspflichtig sind, verweigerten einige Friedhöfe die Beerdigung. Schätzungen zufolge gibt rund 1.500 "Sternenkinder" im Jahr.

(KNA)
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