„Was wir getan haben, war falsch“ Stephan E. gesteht vor Gericht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

Frankfurt/Main · Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptverdächtige Stephan E. die Tat vor Gericht gestanden. Er habe den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker abgefeuert, sagte der 46-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

 Stephan E. (l), der des Mordes an dem Politiker Walter Lübcke angeklagt ist, werden bei seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Handschellen von einem Justizbeamten abgenommen.

Stephan E. (l), der des Mordes an dem Politiker Walter Lübcke angeklagt ist, werden bei seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Handschellen von einem Justizbeamten abgenommen.

Foto: dpa/Kai Pfaffenbach

Neue Wendung im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke: Der Hauptangeklagte Stephan E. hat sich selbst des Mordes bezichtigt. Sein drittes Geständnis vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch macht die beiden früheren Geständnisse hinfällig, vereint aber deren Elemente. In dem von E.s Strafverteidiger Mustafa Kaplan vorgetragenen Text beschrieb E., wie er gemeinsam mit H. in der Nacht zum 2. Juni 2019 Walter Lübcke auf dessen Terrasse in Wolfhagen-Istha aufsuchte.

Nach einer Bürgerversammlung 2015, bei der sich Lübcke für die Aufnahme von Flüchtlingen einsetzte, habe H. erklärt, dass man dem CDU-Politiker einen „Besuch“ abstatten solle. Laut der Erklärung verabredeten sich E. und H. 2019 dazu. Ziel sei nicht ausdrücklich gewesen, Lübcke zu töten. Aber: „Der Einsatz der Waffe war auf jeden Fall eine Alternative, die wir in Betracht zogen.“

H. habe das Kommando zum Losgehen gegeben, er habe Lübcke anherrschen wollen, und E. habe den Regierungspräsidenten mit der Pistole bedrohen sollen. Als E. und H. Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses bedrohten, habe er auf einem Stuhl gesessen. Als Lübcke die beiden sah, habe er aufstehen wollen, doch er, E., habe ihn in den Stuhl zurückgedrückt, die Waffe auf ihn gerichtet und gerufen: „Beweg dich nicht!“. Als Lübcke geschrien habe: „Verschwinden Sie!“ und wieder aufstehen wollte, habe er, E., geschossen: „Vielleicht habe ich auch nur auf eine solche Reaktion des Herrn Lübcke gewartet, um zu schießen“, ließ E. erklären.

Aber mit der zweiten ihm angelasteten Tat, der Messerattacke auf einen irakischen Flüchtling 2016 in Lohfelden, habe er, E., nichts zu tun.

Mit seinem dritten Geständnis widerrief E. die früheren Versionen. In seinem ersten Geständnis vom 25. Juni 2019 schilderte er, wie er allein zu Lübckes Haus ging und ihn erschoss. Auf Anraten seines damaligen Rechtsanwalts Dirk Waldschmidt habe er H. aus dem Spiel gelassen. In seinem zweiten Geständnis vom 8. Januar 2020 und vom 5. Februar 2020 sagte er, er und H. hätten gemeinsam Lübcke aufgesucht, dabei habe sich aus H.s Waffe der Schuss gelöst. Er habe auf Anraten seines damaligen Rechtsanwalts Frank Hannig H. die Schuld zugeschoben. Auf Nachfrage des Gerichts, wer das zweite Geständnis erfunden habe, nannte E. den Namen seines abberufenen Pflichtverteidigers Frank Hannig. E. sagte persönlich: „Die Idee war von Herrn Hannig.“ Man habe mit der Aussage, dass H. der Schütze sei, diesen zu einer Aussage bewegen wollen. Hannig war auf Nachfrage zunächst nicht erreichbar.

„Es bleibt unentschuldbar, was ich der Familie Lübcke angetan habe“, verlas Rechtsanwalt Kaplan. „Es war feige, falsch und grausam.“ Der Strafverteidiger verlas die Worte „es tut mir leid“ dreimal. „Ich kann es nicht rückgängig machen“, hieß es weiter. „Ich übernehme dafür die Verantwortung.“ E. bat um Aufnahme in ein Aussteigerprogramm für Rechtsradikale. Die letzten Worte galten seiner Tochter, die nicht mehr mit ihm reden wolle: „Ich hoffe, dass sie mir eines Tages verzeihen wird.“

Zuvor nahm in der Schilderung des Lebenslaufes die prägende Rolle des alkoholkranken, jähzornigen und gewalttätigen Vaters E.s weiten Raum ein. „Mein Zuhause war ein feindliches Umfeld für mich“, las Anwalt Kaplan vor. E. und seine Mutter seien häufig verprügelt worden. Die ausländerfeindliche Einstellung seines Vaters habe er, E., von ihm übernommen. 2009 habe er Markus H. kennengelernt, dessen Freundschaft ihm sehr geholfen habe. „Er war eine Mischung aus Freund und Vater.“ Über H. sagte er: „Er hat mich radikalisiert, manipuliert und aufgehetzt.“ H. sei der Wortführer gewesen, der viel Wissen über Waffen und Politik gehabt habe. „Er bestimmte, was wir machten“, verlas der Verteidiger, „ich ordnete mich ihm unter“.

Demnach war H. es, der Lübcke als Ziel ins Spiel brachte. Bei Schießübungen habe H. eine Zielscheibe mit dem Bild von Angela Merkel gehabt und erklärt, dass er auch eine Zielscheibe von Lübcke machen wolle. Im Gegensatz zur Kanzlerin „sei Lübcke jemand, an den man rankommen könnte“. Zudem habe H. den Regierungspräsidenten als „Volksverräter“ bezeichnet.

(özi/juw/AFP/dpa)
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