Verfahren wegen Verkehrsgefährdung Strafbefehl gegen Notarzt aufgehoben

Augsburg · Weil er bei einem Rettungseinsatz für ein Kleinkind zu rasant fuhr, sollte Notarzt Alexander Hatz seinen Fühererschein verlieren. Eine Welle der Unterstützung für den Notarzt hat offenbar Wirkung gezeigt

 Notarzt Hatz drohte ein Führerscheinentzug für sechs Monate.

Notarzt Hatz drohte ein Führerscheinentzug für sechs Monate.

Foto: dpa, kno

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat den umstrittenen Strafbefehl gegen einen Notarzt aus Bayern wegen eines Rettungseinsatzes zurückgenommen. Das bestätigte Rechtsanwalt Florian Engler, der den Mediziner vertritt, der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe). Er hoffe nun auf eine Einstellung des Verfahrens. Der Fall sorgte in den vergangenen Tagen bundesweit für Schlagzeilen. Eine im Internet gestartete Onlinepetition für einen "Freispruch" des Mediziners fand bis Montag rund 200.000 Unterstützer.

Der Notarzt aus Neuburg an der Donau sollte wegen eines Rettungseinsatzes im vergangenen Jahr 4500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben. Der Mediziner war mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz, weil ein Kleinkind zu ersticken drohte. Ein Autofahrer erstattete Anzeige gegen den Notarzt, weil dieser beim Überholen zu weit ausgeschert sein soll. Deshalb erhielt er einen Strafbefehl wegen Verkehrsgefährdung.

Nach Aussage des Anwalts des Mediziners ging die Rücknahme des Strafbefehls am Montag beim Amtsgericht in Neuburg ein. Es müsse nun noch geklärt werden, ob die Staatsanwaltschaft den Notarzt gänzlich straffrei ausgehen lassen wolle oder nach einer anderen Form der Strafe suche.

(AFP)
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