Kampf gegen bürokratische Verwicklungen Standesbeamte wollen Namensrecht vereinfachen

Münster< · Standesbeamte aus Deutschland wollen das Namensrecht in Europa vereinheitlichen und vereinfachen. Ein Name soll nach ihrem Willen für ganz Europa gelten.

 Partener aus unterschiedlichen Staaten sollen künftig weniger Probleme mit den Namensrechten haben.

Partener aus unterschiedlichen Staaten sollen künftig weniger Probleme mit den Namensrechten haben.

Foto: AP, AP

Bisher ist bei einer Eheschließung das Heimatrecht der Partner vorgesehen: So kann eine Italienerin zwar in Deutschland den Namen ihres deutschen Mannes annehmen, in Italien aber mit ihrem Mädchennamen registriert bleiben.

Das führt zu unterschiedlichen Namen auf offiziellen Dokumenten und damit zu bürokratischen Verwicklungen, wie Experten beim Deutschen Standesbeamtentag am Freitag in Münster erläuterten.

Nach einem jetzt vorgelegten Vorschlag soll das Recht des Landes bei der Namenswahl gelten, in dem das Paar in der EU seinen Lebensmittelpunkt hat. Verbandspräsident Jürgen Rast, der in Münster für weitere drei Jahre im Amt bestätigt wurde, will das Problem mit dem EU-Namensrecht grundsätzlich klären. "Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass eine einmal getroffene Namenswahl künftig in allen EU-Staaten anerkannt wird", sagte Rast.

Der Europäische Gerichtshof hatte in mehreren Einzelfällen entschieden, dass bei unterschiedlichen Namen ein und derselben Person Grundprinzipien des EU-Rechts wie das Recht auf Freizügigkeit verletzt sein könnten. In Deutschland habe zwar der Gesetzgeber auf die Urteile reagiert. Auf europäischer Ebene, so die Fachleute in Münster, sei das Problem aber ungelöst. Rast rechnet allerdings in den eigenen Reihen nicht nur mit Zustimmung: "Es gibt sicherlich Kollegen, die an der alten Regelung, dass Namensrecht an die Staatsangehörigkeit zu koppeln, festhalten wollen."

(dpa)
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