Amoklauf von Winnenden Stadt Winnenden verlangt Geld von Eltern des Täters

Stuttgart/Winnenden · Lange haben die Angehörigen der Opfer des Amokläufers Tim K. für Schadenersatz gekämpft. Jetzt werden sie entschädigt. Die Stadt Winnenden will ebenfalls Geld - doch dagegen wehrten sich die Eltern des Täters vehement.

Winnenden: Erstes Amok-Opfer beigesetzt
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Fast fünf Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden geht der Streit um Schadenersatz in eine neue Runde. Die Stadt Winnenden hat eine Klage gegen die gegen die Eltern des Todesschützen angekündigt. Die Versicherung und die Anwälte der Opfer und Angehörigen haben unterdessen eine Lösung gefunden.

Die Eltern von Tim K. seien nicht bereit gewesen, sich "in irgendeiner Weise" an der Schadensregulierung zu beteiligen, teilte die Stadt nach einer Gemeinderatssitzung am Dienstagabend mit. Alle Vorschläge seien abgelehnt worden, obwohl die Stadt und die baden-württembergische Unfallkasse bereit gewesen wären, den Eltern bei den Zahlungen "sehr weit entgegenzukommen". Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat.

Die Stadt Winnenden sieht die Eltern des Attentäters in der Pflicht, weil der Vater seine Pflicht zur sicheren Verwahrung der Waffe verletzt, und damit gegen das Waffengesetz verstoßen hatte. Zum Zweiten, weil er und die Mutter ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem minderjährigen, psychisch labilen Sohn verletzt hätten.

Beim Schadenersatz für die Hinterbliebenen der Opfer konnte man sich hingegen einigen. Die Deckungssumme betrage zwei Millionen Euro, sagte eine Sprecherin der Haftpflichtversicherung des Vaters von Tim K. am Dienstag. "Wir sind zuversichtlich, alle Gelder in Kürze auszahlen zu können", sagte sie weiter. Es gebe rund 50 Anspruchsteller aus dem Kreis der Opfer und ihrer Angehörigen.

Der 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 mit einer Waffe seines Vaters ein Blutbad mit 15 Toten in Winnenden und Wendlingen angerichtet und sich selbst erschossen. In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt.

Auch der Vater selbst streitet zivilgerichtlich. Er will, dass das Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg mögliche Schadenersatzforderungen übernimmt, weil die Klinik ihm nicht von der Gefahr berichtet habe, die von seinem Sohn ausging.

Den Ärzten des Klinikums wirft der Rechtsanwalt des Vaters vor, sie hätten bei Sitzungen von Mai bis September 2008 die Gefahr erkennen können, die von dem Jugendlichen ausging. Die Eltern seien darüber nicht informiert worden. Tim K. hatte einem Zwischenbericht der Klinik zufolge unter anderem von Hass gesprochen und Tötungsfantasien geäußert.

(dpa)
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