U-Bahn-Schläger aus Berlin Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre

Berlin (RPO). Im Prozess um die brutale Attacke auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine vierjährige Jugendstrafe für Torben P. gefordert. Dem Gymnasiasten werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Verteidigung fordert eine Bewährungsstrafe.

U-Bahn-Schläger aus Berlin: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre
Foto: dapd, dapd

Der Staatsanwaltschaft bewertete den Gewaltexzess als "rücksichtslos und lebensverachtend". Im Verfahren hatte der 18-Jährige ein Geständnis abgelegt. Er hatte am Karsamstag auf dem Bahnsteig einen Mann nach einem Streit mit einer Flasche niedergeschlagen und viermal gegen den Kopf getreten.

Die Verteidigung des Angeklagten Torben P. hat für den 18-Jährigen eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung beantragt. In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin sagte der Verteidiger, dass es sich bei dem Gewaltexzess "um die spontane Tat eines stark alkoholisierten und unter starker affektiver Erregung stehenden Mannes" handele. Dieser Umstand würde gegen einen Tötungsvorsatz sprechen.

Wegen eines Vollrauschs zum Tatzeitpunkt ist Torben P. möglicherweise vermindert schuldfähig. Eine Gutachterin sagte am Dienstag vor dem Landgericht Berlin, es sei "nicht vollkommen auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten zur Tatzeit durch Alkohol erheblich vermindert gewesen sein könnte".

Die Anklage geht von einem Blutalkoholwert von 3,11 Promille aus. Zu Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er betonte, dass die Tat nicht zu entschuldigen sei, auch nicht durch Alkohol. Er gab aber an, sich an die Tritte nicht erinnern zu können. Der Angeklagte hatte sich gestellt, nachdem mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach ihm gefahndet worden war.

(DAPD/awei)
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