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Prozess gegen Nadja Benaissa Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

Darmstadt (RPO). Im Prozess gegen die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für die Angeklagte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Benaissa habe sich der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Nadja Benaissa vor Gericht
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Der Staatsanwalt sieht die Anklagevorwürfe der gefährlichen Körperverletzung und versuchten Körperverletzung als bewiesen an. Da Benaissa zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alt war, soll sie nach seiner Meinung nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Für Infektion verantwortlich

Zuvor hatte der Gutachter Josef Eberle von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität erklärt, dass die Sängerin mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" für die HIV-Infektion ihres Exfreundes verantwortlich ist. Beide hätten einen sehr seltenen Virus-Typ, der erstmals in Westafrika nachgewiesen worden sei.

Auch der Subtyp des Aids-Erregers stimme bei der Angeklagten und dem 34-jährigen Künstlerbetreuer überein. Der Gutachter betonte aber zugleich, dass jedoch nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden könne, dass es einen anderen Träger des Virus gebe, der den Mann hätte infizieren können.

Ein Verfahren eingestellt

Benaissa wird vorgeworfen, 2004 den Künstlerbetreuer, der auch Nebenkläger auftritt, beim ungeschützten Sex mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben. Deswegen ist die 28-jährige HIV-Infizierte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Mann hatte sie 2008 angezeigt.

Außerdem hatte sie mit zwei anderen Männern ungeschützt Sex, ihnen jedoch ihre Infektion verschwiegen. Weil diese nicht angesteckt wurden, gelten diese beiden Fälle als versuchte gefährliche Körperverletzung. Einer von ihnen wurde im Verlauf des Prozesses eingestellt. Dieser betrifft den Exfreund Mannes, den Benaissa 2004 bei Dreharbeiten für eine Fernsehshow in der Dominikanischen Republik kennengelernt hatte.

Die Sängerin hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, dass sie ungeschützten Sex hatte, obwohl sie seit 1999 von ihrer HIV-Infektion wusste.

(apn/bs)
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