Prozess um Tod von Zweijähriger Staatsanwalt will lebenslang für Mörder von Lea Sofie

Köln · Im Mordprozess um den qualvollen Tod der zweijährigen Lea Sofie in Köln hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 23-jährigen Angeklagten gefordert.

 Der angeklagte Lebensgefährte soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang hinter Gitter.

Der angeklagte Lebensgefährte soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang hinter Gitter.

Foto: dpa, obe htf

Die 20 Jahre alte Mutter des Mädchens solle nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags durch Unterlassen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt werden, beantragte Staatsanwältin Simone Laumen am Montag vor dem Kölner Landgericht.

Der frühere Lebensgefährte der Mutter habe das Mädchen aus niedrigen Beweggründen ermordet. Er habe seine Frustrationen an dem hilflosen Kleinkind ausgelassen. Das Mädchen war im Dezember in der Wohnung der Mutter brutal misshandelt worden und hatte bis zu drei Tage lang in seinem Bettchen mit dem Tod gerungen. "Die Mutter hat ihr Kind elendiglich zugrunde gehen lassen und wie Müll weggeschmissen", sagte Laumen.

Die Staatsanwältin zitierte in ihrem Plädoyer auch Aussagen des Angeklagten, die er unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht hatte. Danach hatte der 23-Jährige gesagt, dass ihn bei seiner Tat völlig "die Selbstkontrolle verlassen" habe. Er habe das Kind durch Schläge ruhig stellen wollen.

Der Angeklagte habe den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen und deshalb mit Tötungsvorsatz gehandelt, betonte die Staatsanwältin. Trotz erheblichen Alkoholkonsums sei er nicht vermindert schuldfähig. Sollte das Gericht auf Totschlag erkennen, forderte Laumen eine Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall und ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die mitangeklagte Mutter habe den bedrohlichen Zustand des Mädchens nach den brutalen Schlägen ihres damaligen Partners durchaus erkannt und dennoch keinen Arzt verständigt, sagte Laumen. Behauptungen der Mutter, dass Kind sei nach der Tat sogar gelaufen und habe Nahrung zu sich genommen, bezeichnete die Anklägerin als falsch und widerlegt durch mehrere medizinische Gutachten. Wegen der nicht abgeschlossenen Persönlichkeitsentwicklung der 20-Jährigen sei die Anwendung von Jugendrecht angemessen.

Sebastian Schölzel, Verteidiger des Hauptangeklagten, forderte in seinem Plädoyer für seinen Mandanten eine Haftstrafe von "nicht mehr als acht Jahren". Der 23-Jährige sei nicht "das Monster, das sich die Öffentlichkeit vorstellt". Der Prozess soll am Dienstag mit dem Plädoyer des Verteidigers der Mutter von Lea Sofie fortgesetzt werden. Das Urteil wird für den 24. Mai erwartet.

(lnw/felt)
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