Wegen Ankaufs von Steuer-CDs Staatsanwalt lehnt Ermittlungen gegen Borjans ab

Köln · Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat es nach Anzeigen mehrerer Bürger abgelehnt, Ermittlungen gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) und Finanzbeamte wegen des Kaufs von CDs mit Daten deutscher Steuerzahler aufzunehmen.

Wie geht das mit der Selbstanzeige?
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Foto: AP

Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Schreiben der Staatsanwaltschaft. Demnach ist der illegale Ankauf von Steuer-CDs nicht strafbar.

Die Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, nachdem im Sommer vergangenen Jahres mehrere Politiker der Piratenpartei sowie ein Rechtsanwalt Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erstattet hatten. Sie hatten Walter-Borjans Beihilfe zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Zudem werteten sie den Kauf als Untreue, weil im Haushalt kein Geld dafür vorgesehen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt kein Anfangsverdacht für diese Straftaten vor. Eine Veruntreuung von Landesmitteln könne nicht vorliegen, weil der CD-Kauf in der Regel zu Steuernachforderungen führe, die den Kaufpreis weit überstiegen.

(ots/felt)
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