Wegen Unfallflucht Staatsanwältin muss 8.800 Euro zahlen

Dresden (RPO). Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Vortäuschens einer Straftat muss eine Staatsanwältin aus Sachsen eine Geldstrafe von 8.800 Euro zahlen. Das Amtsgericht Dresden verhängte gegen die 48-Jährige am Montag zugleich ein Fahrverbot von einem Monat.

"Vortäuschen einer Straftat - das geht als Staatsanwältin noch viel weniger", sagte Amtsrichterin Annette Dönch in der Urteilsbegründung. Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Angeklagte im Juni 2010 vor dem Amtsgericht Hoyerswerda einen Unfall verursacht.

Demnach streifte sie ein Auto der Oberfinanzdirektion, das Vorfahrt hatte und fuhr anschließend einfach weiter. Zwei Tage später soll sie dann bei der Polizei erklärt haben, ihr Auto sei vor einem Freizeitbad in der Stadt von einem Unbekannten gerammt worden.

Die Staatsanwältin, die seit vielen Jahren in der Zweigstelle Hoyerswerda arbeitet, hatte nach einigem Zögern eingeräumt, dass ihr Fahrzeug in den Unfall verwickelt gewesen sei. Allerdings bestritt sie bis zuletzt, zur fraglichen Zeit selbst im Wagen gesessen zu haben.

Oberstaatsanwalt Martin Uebele wertete die Angaben als Teilgeständnis. Er warf der Angeklagten zugleich vor, immer nur das zugegeben zu haben, was nicht mehr zu widerlegen gewesen sei.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie ließ zunächst offen, ob sie das Urteil anfechten will. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung muss die Angeklagte auch mit disziplinarrechtlichen Schritten ihres Arbeitgebers wie einer Kürzung der Bezüge rechnen.

(DAP)
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