Wegen Schildern am Straßenrand "Spaghettimonster-Kirche" zieht vor Bundesverfassungsgericht

Brandenburg/Havel · Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" wendet sich nun ans Bundesverfassungsgericht. Wie Kirchen will der Verein mit Schildern am Straßenrand für seine "Nudelmessen" werben dürfen.

 Mit Schildern will der Verein für "Nudelmessen" werben.

Mit Schildern will der Verein für "Nudelmessen" werben.

Foto: dpa, ppl vfd

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte das entsprechende Gesuch Anfang August abgelehnt. Nun ging die Verfassungsbeschwerde ein, wie ein Sprecher des Verfassungsgerichts am Montag bestätigte.

Der "Spaghettimonster"-Verein fordert eine Gleichbehandlung mit den Kirchen, die Gottesdienstzeiten nach einer staatlichen Richtlinie auf Schildern an Ortseingängen bekanntmachen dürfen. Der Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen hatte dies dem Verein am Ortseingang von Templin untersagt. Das Landgericht Frankfurt/Oder beurteilte dies im April 2016 ebenso wie später das Oberlandesgericht als rechtmäßig.

Zur Begründung hieß es, der Verein sei keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Er weise weder einen Gottesbezug noch eine gemeinsame Weltanschauung auf. Vielmehr setze er sich satirisch mit Anschauungen auseinander, die er als intolerant und dogmatisch empfinde. Als Mittel der Religionssatire imitiere er Texte und Symbole aus dem Christentum - wie das "Monsterunser".

(veke)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort