Nach SIlvester-Krawallen Acht Monate auf Bewährung nach Böllerwurf auf Polizisten an Silvester

Berlin · Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute in der Silvesternacht haben in diesem Jahr für viel Diskussion gesorgt. Aus der Politik gab es Forderungen nach schnellen und harten Strafen. Nun hat ein Berliner Gericht entschieden.

 Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewähurng ausgesetzt.

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewähurng ausgesetzt.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nach den Silvester-Krawallen mit massiven Angriffen auf Rettungskräfte und Polizisten in Berlin ist ein 23-Jähriger zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der junge Mann in der Silvesternacht absichtlich einen Böller in Richtung eines Polizisten warf. Der Angeklagte hatte zugegeben, einen Knaller geworfen zu haben. Dieser sei aber versehentlich vor dem Polizisten gelandet. Richter Stephan Markmiller folgte jedoch den Schilderungen des Polizisten und schloss ein Versehen aus.

Der Richter verurteilte den 23-Jährigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Zudem legte er fest, dass der junge Mann 50 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage war der Böller vor den Füßen des 36 Jahre alten Polizisten gelandet, der unverletzt blieb. Er glaube nicht, dass der Böllerwurf aus Versehen geschah, meinte er vor Gericht. Der 23 Jahre alte gebürtige Würzburger gab an, etwas alkoholisiert gewesen zu sein, und entschuldigte sich erneut bei dem Polizisten.

Das Verfahren gegen den 23-Jährigen war der erste öffentliche Prozess im Zusammenhang mit den Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte zum Jahreswechsel. Seit Mitte Mai steht ein 16-Jähriger wegen vergleichbarer Vorwürfe vor dem Amtsgericht Tiergarten - wegen seines jugendlichen Alters ist der Prozess nicht öffentlich. In dem Fall könnte es nach Angaben von Gerichtssprecherin Lisa Jani am Mittwoch ein Urteil geben.

Laut Gerichtssprecherin Jani sind derzeit weitere fünf Prozesse zu den Krawallen Ende Juni sowie im Juli und August geplant. Zudem wurden einige Fälle per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - geahndet. Dabei sei es beispielsweise um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz gegangen.

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben inzwischen in 18 Fällen Anklage erhoben und etwa ein Dutzend Strafbefehle beantragt. Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 110 Verfahren vor. Weitere Fälle werden noch von der Polizei bearbeitet.

(jad/dpa)
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