Erstmals in Deutschland Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe verhängt

Regensburg (RPO). Zum ersten Mal muss in Deutschland ein nach Jugendstrafrecht verurteilter Täter nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Regensburg entschied am Montag, dass von dem Sexualmörder Daniel I. auch nach zehn Jahren Jugendhaft eine erhebliche Gefahr ausgehe und er deshalb nicht freigelassen werden könne.

 Der verurteilte Daniel I. (li.) bleibt in Sicherungsverwahrung.

Der verurteilte Daniel I. (li.) bleibt in Sicherungsverwahrung.

Foto: ddp, ddp

Er sei psychisch krank und nicht ausreichend therapiert. Der Verurteilte nahm das Urteil ohne sichtliche Rührung entgegen.

Die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte besteht erst seit vergangenem Jahr. Bislang war noch nie davon Gebrauch gemacht worden.

Eine weniger massive Maßnahme als die Sicherungsverwahrung hätte nicht ausgereicht, um ähnliche Taten zu verhindern, betonte das Gericht. Die Verteidigung hatte die Freilassung unter strengen Auflagen gefordert.

Es gehe bei dem Urteil nicht um Schuld, Sühne oder nachträgliche Bestrafung, betonte das Gericht. Entscheidend sei die Frage, welche Gefahr von I. ausgehe. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass der Verurteilte mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut ähnliche Taten "gegen Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung" begehen würde, wenn er schon jetzt entlassen würde. Die Gutachter hatten ihm eine sexuelle Störung mit sadistischer Ausprägung attestiert.

Alleine die Tat spricht Bände

Alleine die Tat spreche Bände, erklärte das Gericht. I. habe die Frau - seinen sexuellen Gewaltfantasien folgend - gewürgt um sie wehrlos und gefügig zu machen. Es sei aber auch eine Besserung zu sehen, erklärte das Gericht. I. habe begonnen, sich zu öffnen. Das begründe Hoffnung, dass er nicht für immer in Verwahrung bleiben müsse. Bis dahin sei aber ein langwieriger Prozess nötig, der Jahre dauern werde. Das Gericht erklärte, es wäre wünschenswert, wenn I. zur Therapie in die Psychiatrie komme. Die Kompetenz, dies zu entscheiden, habe es aber nicht. Auch das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, Revision einzulegen.

I. hatte 1997 im Alter von 19 Jahren eine Joggerin im Wald ermordet und sich danach sexuell an ihr vergangen. 1999 war er deswegen zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt worden, die er abgesessen hat.

Nach Verbüßung seiner Jugendstrafe hätte Daniel I. schon im vergangenen Jahr entlassen werden müssen. Bundestag und Bundesrat hatten aber auch seinetwegen im Juli 2008 die nachträgliche Sicherungsverwahrung in extremen Ausnahmefällen auch für zur Tatzeit jugendliche oder heranwachsende Schwerstverbrecher eingeführt.

Gesetz trat nur fünf Tage vor der Freilassung in Kraft

Das Gesetz trat zum 12. Juli 2008 in Kraft, nur fünf Tage bevor Daniel I. in Freiheit entlassen worden wäre. Das Landgericht Regensburg hatte anschließend die "einstweilige Unterbringung" des Häftlings angeordnet, das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk zeigte sich erfreut über die Entscheidung vom Montag. "Das neue Gesetz hat seine erste Bewährungsprobe bestanden", erklärte sie. "Wir haben in unseren Gefängnissen jugendliche Straftäter, die hochgefährlich sind und bei denen alle Therapie und Resozialisierungsanstrengungen nicht zu entscheidenden Veränderungen in ihrem Verhalten führen", erklärte die Ministerin. "In diesen Fällen muss die Sicherheit der Menschen in unserem Land Vorrang haben."

(AP)
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