Gericht rügt deutsche Sicherheitsverwahrung Sexualtäter soll 20.000 Euro bekommen

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung abermals verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem mehrfach verurteilten Sexualstraftäter Recht. Deutschland wurde angewiesen, dem 52-Jährigen, der laut Urteil derzeit in Straubing inhaftiert ist, 20.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der Mann war zwischen 1978 und 1989 mehrfach wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilt worden. Im Juli 2008 hatte er seine Strafen voll verbüßt, kam aber nicht frei. Im Oktober 2008 ordnete ein Gericht in Coburg eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Grundlage war das "Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung" aus dem Jahr 2004.

Dieses Gesetz wurde vom Gerichtshof für Menschenrechte bereits in früheren Urteilen als Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit gerügt. Die Straßburger Richter sehen darin eine Verletzung des Rechtsgrundsatzes "Keine Strafe ohne Recht."

Aufgrund dieser Urteile verabschiedete Deutschland ein neues Gesetz, das Anfang 2011 in Kraft trat. Damit ist nun die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung einer Sicherungsverwahrung untersagt. Einer Sprecherin des Gerichtshof zufolge sind in Straßburg noch rund 50 ähnliche Beschwerden gegen Deutschland anhängig.

(AFP)
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