Kindesmissbrauch in Dortmund Serientäter muss in die Sicherungsverwahrung

Dortmund · Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter ist am Mittwoch erneut wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Das Dortmunder Landgericht verhängte drei Jahre Haft und ordnete zum zweiten Mal die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der 50-jährige Angeklagte hatte nach seiner Entlassung im September 2010 ein siebenjähriges Mädchen in eine Tiefgarage gelockt und es dann vergewaltigt. Der zuletzt in Dortmund wohnende Angeklagte ist bereits fünf Mal wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Er saß schon 25 Jahre wegen Straftaten gegen 12 Opfer im Gefängnis.

Im jüngsten Prozess behauptete der Angeklagte, er sei nach seiner Entlassung von Dortmunder Rechtsradikalen verfolgt und misshandelt worden. Er habe die Tat deshalb nur begangen, um wieder ins Gefängnis zu kommen. Diese Erklärung bezeichnete die 31. Strafkammer des Dortmunder Landgerichts jedoch als absolut unglaubhaft.

Staatsanwältin Stefanie Rößler hatte in ihrem Plädoyer gesagt:
"Dem Angeklagten ging es um Machtausübung. Und darum, sich überlegen zu fühlen." Alle Opfer waren im Vorschul- oder Grundschulalter. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem 50-Jährigen Pädophilie und eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert.

Dem schlossen sich die Richter an. "Das Verhalten, sexuelle Übergriffe auf Kinder zu begehen, ist in krassem Maße eingeschliffen", sagte Richter Ulf Pennig in der Urteilsbegründung. Therapien hätten keine Aussicht auf Erfolg. Damit sei der Angeklagte ein große Gefahr für die Allgemeinheit.

(lnw)
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