Bundesverfassungsgericht Sendeverbot für Extrem-Kampfsport

Karlsruhe (RPO). Die Ausstrahlung von Sendungen des umstrittenen Extrem-Kampfsports Ultimate Fighting bleibt im deutschen Fernsehen vorerst verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

 Die brutalen Kämpfe sind im Fernsehen verboten worden.

Die brutalen Kämpfe sind im Fernsehen verboten worden.

Foto: AP, AP

Die Karlsruher Richter bestätigten in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ein dagegen gerichteter Eilantrag der Produzenten der Kampfsportformate, die ab März 2009 im Deutschen Sportfernsehen (DSF) gezeigt worden waren, wurde abgelehnt.

Das Ausstrahlungsverbot geht auf einen Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom März 2010 zurück. Zur Begründung hieß es, die gezeigte massive Gewalt sei jugendgefährdend. Die Szenen widersprächen dem in der bayerischen Verfassung verankerten Leitbild des Rundfunks.

Beim Ultimate Fighting, bei dem zwei Kämpfer gegeneinander antreten, werden Kampftechniken wie Boxen, Freistilringen, griechisch-römisches Ringen, Taekwando und Judo mit Karate und Kickboxen kombiniert ("Mixed Martial Arts"). Solche Kampfsportveranstaltungen werden in mehr als 100 Ländern ausgestrahlt.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Eilentscheidung mit einer Folgenabwägung und verwies darauf, dass es im ebenfalls anhängigen Hauptsacheverfahren über die Verfassungsbeschwerde der in Großbritannien ansässigen Produzenten entscheiden werde. Dabei werde geklärt werden, ob und in welchem Umfang sich die Produzenten dieser Kampfsportformate auf die Rundfunkfreiheit und auf die Berufsfreiheit berufen können.

Zwar hätten sie durch das einstweilige Ausstrahlungsverbot in Deutschland nicht unerhebliche finanzielle Einbußen. Würde die Ausstrahlung aber vom Verfassungsgericht zunächst zugelassen und fiele dann erst im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung gegen die Kampfsportformate, würden möglicherweise über längere Zeit hinweg Sendungen ausgestrahlt, die wegen ihres Gewaltpotenzials "aggressives Verhalten verharmlosten und jugendgefährdend wirkten".

(DDP/csh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort