Brutale Überfälle auf Passanten in München Schweizer Schüler wegen Mordversuchs vor Gericht

München (RPO). Wegen eines Gewaltexzesses im Sommer 2009 in der Münchner Innenstadt müssen sich seit Montag drei Schweizer Schüler vor dem Landgericht München I verantworten. Die damals 16-Jährigen sollen auf einer Klassenfahrt fünf Menschen verprügelt und teils schwer verletzt haben. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und versuchten Mord.

 Die Schweizer Schüler haben im Zuge ihres Gewaltausbruches auch einen behinderten Mann niedergeschlagen.

Die Schweizer Schüler haben im Zuge ihres Gewaltausbruches auch einen behinderten Mann niedergeschlagen.

Foto: ddp, ddp

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Tat von einem "Amoklauf ohne Waffen" gesprochen. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Angeklagten zur Tatzeit minderjährig waren.

Die Schüler sollen in der Nacht zum 1. Juli 2009 bei ihrer Abschlussfahrt in München binnen einer halben Stunde fünf Menschen angegriffen haben. Unter ihren Opfern war auch ein behinderter Mann. Bei zwei Geschädigten geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus. Einer der Angeklagten soll nach Angaben der Ermittlungsbehörden als Motiv für die Tat angegeben haben, es sei darum gegangen, "ein bisschen Spaß zu haben".

Mike B., der als einziger der Angeklagten an allen Angriffen beteiligt gewesen sein soll und wegen zweier Mordversuche angeklagt ist, kündigte am Montag an, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen, wie die Sprecherin des Landgerichts München, Margarete Nötzel erklärte. Dies sollte im Verlauf des Nachmittags passieren, nachdem B. bereits am Vormittag Angaben zu seiner Lebensgeschichte gemacht hatte. Die beiden anderen Angeklagten, Benjamin D. und Ivan Z., denen jeweils ein versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wird, erklärten dagegen, vorerst schweigen zu wollen.

Verlegungsversuch in die Schweiz

Nötzl sagte, die Angeklagten hätten sehr jugendlich auf sie gewirkt. Beim Prozess seien auch die Eltern anwesend. Die Stimmung im Gerichtssaal sei unaufgeregt, so weit dies unter den gegebenen Umständen möglich sei.

Zu Beginn des Prozesses scheiterte die Verteidigung mit einem Antrag, den Prozess in die Schweiz zu verlegen. Sie hatte argumentiert, dass für die Zuständigkeit nicht der Tat-, sondern der Wohnort entscheidend sei und einen Antrag auf Einstellung wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit des Landgerichts München gestellt, wie Nötzel erklärte. Dies habe das Gericht als unbegründet abgelehnt. Bei einem Tatort in Deutschland sei auch die deutsche Justiz zuständig.

Die Gerichtssprecherin sagte, sie vermute, die Verteidiger hätten dies wegen des geringeren Strafrahmens in der Schweiz getan. Dort würden den Angeklagten im Falle einer Verurteilung maximal vier Jahre drohen, in Deutschland sind es bis zu zehn Jahre.

Für den Prozess sind 38 Zeugen und drei Sachverständige geladen sowie sieben Tage angesetzt.

(apn/das)
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