Urteil "Schwarze Witwe" lebenslang in Haft

Göttingen (RPO). Die als "Schwarze Witwe" bekannt gewordene Lydia L. ist wegen vierfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen verhängte am Donnerstag gegen den Mitangeklagten Siegmund Sch. wegen dreifachen Mordes und eines Totschlags eine zwölfjährige Freiheitsstrafe.

 Die "Schwarze Witwe" Lydia L. lockte vier Senioren in ihre tödliche Falle.

Die "Schwarze Witwe" Lydia L. lockte vier Senioren in ihre tödliche Falle.

Foto: ddp, ddp

Unmittelbar nach der Verurteilung legte der Verteidiger Revision ein. Klaus Kunze hatte bei der Verhandlung Freispruch gefordert und erklärt, der mitangeklagte 53-jährige Siegmund Sch. habe die Morde allein begangen und beschuldige fälschlicherweise Lydia L. aus "Zorn und Hass auf seine bisherige Gönnerin". Die "Schwarze Witwe" bestreitet die Verbrechen.

Das Gericht stellte bei der 69-Jährigen eine besondere Schwere der Schuld fest, wonach sie nicht bereits nach 15 Jahren Haft freigelassen werden kann. Damit ging die Strafkammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Die Rentnerin aus Bodenfelde im Süden Niedersachsens hatte die Verbrechen bestritten und den psychisch von ihr abhängigen Hilfsarbeiter verantwortlich für die Morde gemacht. Ihr Verteidiger hatte Freispruch verlangt.

Siegmund Sch. hatte das Verfahren ins Rollen gebracht, als er im August 2007 von sich aus zur Polizei ging und ein umfassendes Geständnis ablegte, das er auch vor Gericht wiederholte. Demnach hatte er im Zeitraum von 1994 bis 2000 vier wohlhabende Rentner erstickt, nachdem Lydia L. diese mit Beruhigungsmitteln wehrlos gemacht hatte. Die frühere Prostituierte suchte gezielt über Kontaktanzeigen ältere Männer, um an deren Vermögen zu kommen.

Das erste Opfer, ein Rentner aus Meppen, wurde im Juni 1994 ermordet. Der 74-jährige Günter Sch. hatte gemerkt, dass Lydia L. ihm heimlich Medikamente gab. Als er einen Arzt aufsuchen wollte, sagte sie zu "Siggi" Sch.: "Der muss weg, ganz weg." Der Angeklagte hatte zugegeben, den Mann auf der Fahrt im Wohnmobil mit einer Plastiktüte erstickt zu haben, während Lydia L. am Steuer gesessen habe. Die Leiche habe er auf einem Parkplatz mit Benzin übergossen und verbrannt.

Tabletten in der Erbsensuppe

Die Witwe vernichtete nach Angaben des Mittäters das Testament und erbte auf diese Weise das Haus. Siegmund Sch. zündete dieses 1997 zwei Mal in ihrem Auftrag an, damit sie die Versicherungssummen kassieren konnte.

Der dritte Mord wurde im April 1995 an dem 81-jährigen Paul G. begangen, der aus Köln stammte und zuletzt in Zweibrücken in Rheinland-Pfalz wohnte. Seine verbrannte Leiche wurde im April 1995 in einem Straßengraben bei Volkerode in Thüringen gefunden.

Im Juli 2000 wurde der 71-jährige Gerhard G. in seinem Haus in Völksen bei Hannover umgebracht. Dabei hielt Lydia L. ihn fest, während ihr Komplize ihn mit einer Plastiktüte erstickte. Die Leiche wurde in seinem Grundstück in Springe vergraben.

Nach Polizeiangaben brachte Lydia L. durch die Verbrechen ein Vermögen im Wert von mindestens 670.000 Euro an sich.

(ap)
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