Fahrlässige Tötung Geldstrafe auf Bewährung für Bürgermeister wegen ertrunkener Kinder

Neukirchen/Schwalmstadt · Im Prozess um den Tod von drei in einem Dorfteich in Nordhessen ertrunkenen Geschwistern ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Schwalmstadt verhängte gegen den angeklagten Bürgermeister Klemens Olbrich (CDU) am Donnerstag eine Geldstrafe.

 Klemens Olbrich, Bürgermeister von Neukirchen, beantwortet vor Prozessbeginn im Amtsgericht Journalistenfragen.

Klemens Olbrich, Bürgermeister von Neukirchen, beantwortet vor Prozessbeginn im Amtsgericht Journalistenfragen.

Foto: dpa/Uwe Zucchi

Gegen den angeklagten Bürgermeister Klemens Olbrich (CDU) am Donnerstag verhängte das Gericht in Schwalmstadt eine Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro (120 Tagessätze zu 100 Euro), allerdings unter Vorbehalt. Die Geldstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zahlen muss er zudem 4000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Verurteilt wurde Olbrich wegen fahrlässiger Tötung wegen Unterlassen. Laut Gericht habe er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittel der Revision und Berufung sind zugelassen. Der Verteidiger des Rathaus-Chefs kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Olbrich, der einen klaren Freispruch erreichen wollte, wollte das Urteil nicht kommentieren. Er sei zu sehr mitgenommen vom Ausgang des Prozesses.

Die Staatsanwaltschaft hatte in den Plädoyers eine Geldstrafe von 9000 Euro gefordert (90 Tagessätze zu je 100 Euro). Die beiden Nebenkläger - Vater und Mutter der ertrunkenen Kinder - schlossen sich der Forderung an. Der Strafrahmen reicht bei fahrlässiger Tötung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte Olbrich den bis zu knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen, in dem im Juni 2016 zwei Jungen (5 und 9) und ein Mädchen (8) ertranken. Nur eines der Kinder konnte schwimmen. Die Familie verlor drei ihrer seinerzeit sechs Kinder. Die Anklage geht davon, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser fiel und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung konnten sie sich nicht retten, wie das Gericht befand.

(ala/dpa)
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