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Schröder verklagt Bundestag wegen seiner Sonderrechte

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Die Klage sei bereits beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, so sein Rechtsanwalt Michael Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde behauptet, Schröder nehme die sogenannten „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr. Es werde aber gar nicht festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind. Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet.

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