Hohe Haftstrafe in Brandenburg Schreckliches Ende einer Gartenparty

Frankfurt (Oder) · Ein 44-Jähriger hat in Ostbrandenburg einen Freund mit einem Tresor erschlagen, die Leiche verstümmelt und verbrannt. Jetzt ist das Urteil gefallen.

 Das Landgericht Frankfurt (Oder) fällte das Urteil.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) fällte das Urteil.

Foto: dpa, ppl;cse cul fux

Wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch zu elfeinhalb Jahren Haft. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an.

Seine mitangeklagte Ex-Frau muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen - 50 Tagessätze von 13 Euro. Die 27-Jährige hatte das Opfer geschlagen. Bei beiden Angeklagten ging das Gericht von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus.

Die Angeklagten und zwei Freunde, darunter das spätere Opfer, wollten den Tag in der Gemeinde Schorfheide nordöstlich von Berlin verbringen. Sie fuhren mit dem Bus zu einer "vertrauten Runde im Garten", wie der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs sagte. Dort sollte das 59-jährige Opfer wegen "Fehlverhaltens" gemaßregelt werden. Es kam zum Streit.

Die Frau, die in einer betreuten Wohnstätte lebt, versetzte dem Opfer einen Schlag gegen die Brust und zwei ins Gesicht. Um die Attacke der Frau gegen das Opfer verdecken, habe der Angeklagte einen neben einer Feuerstelle abgestellten, rund 18 Kilo schweren Metalltresor auf den Kopf des Opfers geworfen, schilderte der Richter den weiteren Ablauf.

"Das Opfer hatte keine Chance, dem auszuweichen." Die Angeklagten deckten den Leichnam mit Ästen ab und tranken weiter. Der Angeklagte, er ist alkoholkrank und leidet an einer Persönlichkeitsstörung, schnitt dem Toten die Genitalien ab.

Noch mehrfach warf er den Tresor auf die Leiche. "Dadurch sollten Körperteile gebrochen werden, um besser verbrannt werden zu können", berichtete der Vorsitzenden Richter. Im Wohnheim der Frau ließen sich die Angeklagten für die Tat feiern. Sie flüchteten dann und stellten sich ein paar Tage später der Polizei.

"Die Tat war nicht geplant", sagte der Vorsitzende. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem seine Krankheit. Zu seinen Ungunsten wirkte sich aus, dass der Mann vorbestraft ist, sich gerade in einer Bewährungszeit befand.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort