Doppelmord von Schnaittach Eltern erschlagen und eingemauert - Angeklagte legt Revision ein

Nürnberg · Wegen Mordes an den Eltern des Mannes ist ein Ehepaar in der vergangenen Woche zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Dagegen hat die Angeklagte jetzt Revision eingelegt.

Ein 26-Jähriger (Mitte rechts) und dessen Ehefrau (Mitte links) nehmen im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth ihre Plätze in der Anklagebank ein (Archivbild).

Ein 26-Jähriger (Mitte rechts) und dessen Ehefrau (Mitte links) nehmen im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth ihre Plätze in der Anklagebank ein (Archivbild).

Foto: dpa/Daniel Karmann

Im Doppelmordprozess von Schnaittach hat die Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Verurteilung seiner Mandantin zu lebenslanger Haft wegen Anstiftung zum Mord sei nicht nachvollziehbar, sagte der Verteidiger der 23-Jährigen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Daher werde das Urteil einer Überprüfung unterzogen.

In dem Prozess waren am vergangenen Donnerstag ein 26-jähriger Informatiker und seine 23 Jahre alte Ehefrau wegen der Ermordung der Eltern des Mannes zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah als erwiesen an, dass der Sohn in der Nacht auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer erschlagen hatte. Danach tötete er damit auch seinen 70 Jahre alten Vater. Die Leichen der Opfer hatte die Polizei einige Wochen nach der Tat eingemauert im Garagenanbau des Anwesens im mittelfränkischen Schnaittach (Landkreis Nürnberger Land) entdeckt.

Die Angeklagte war nach Überzeugung des Gerichts zwar in der Tatnacht nicht im Haus der Eltern des Mannes. Sie habe ihn aber zu den Taten angestiftet, weil sie eine Heirat und ihren Einzug in das Haus davon abhängig gemacht habe, „dass die Eltern nicht mehr da“ seien.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet dagegen auf eine Revision, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Sie hatte in dem Verfahren gefordert, bei dem Angeklagten zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festzustellen sowie die Sicherungsverwahrung anzuordnen.

(zim/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort