Bei Verspätungen oder Annullierungen Schlichter für verärgerte Fluggäste

Düsseldorf · Bei Ärger über verspätete Flüge, Annullierungen oder verloren gegangenes Gepäck können Flugreisende ab dem 1. November dieses Jahres einen zentralen Vermittler einschalten.

Wie der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft mitteilt, wollen große deutsche Airlines wie die Lufthansa, Air Berlin, Condor und Tuifly der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) beitreten. Die SÖP ist auch für Schlichtungen bei Bahn, Bussen und Schiffen zuständig.

Wozu eine Schlichtungsstelle?

Etwa 5000 Beschwerden gingen jährlich beim Luftfahrt-Bundesamt ein, erklärt Carola Scheffler, Sprecherin des Bundesverbandes der Luftverkehrswirtschaft (BDL). Streitpunkte sind Verspätungen, Annullierungen oder der Verlust von Gepäck. Ein Schlichter kann vermitteln, so dass eine Gerichtsverhandlung vermieden werden kann. Die wäre für Fluggast und Airline mit höheren Kosten verbunden.

Was ist neu für den Kunden?

Im Februar dieses Jahres wurde das neue Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr verkündet, das im November in Kraft tritt. Danach können sich Passagiere im Streitfall an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden, der die Fluggesellschaften freiwillig beitreten können. Machen sie das nicht, ist das Bundesamt für Justiz als staatlicher Schlichter zuständig.

Was kostet der Schlichter?

Für den Fluggast ist er kostenfrei. Dabei ist unwichtig, ob der Schlichter zugunsten des Kunden oder der Airline entscheidet. Die Fluggesellschaft hingegen muss eine Fallpauschale zahlen. Für den staatlichen Schlichter müsste die Airline pro Fall 290 Euro zahlen. Bei einer privaten Schlichtungsstelle wären es laut BDL-Sprecherin Scheffler vermutlich etwa 200 Euro.

Ist die Entscheidung des Schlichters bindend?

Nein. Der Schlichter kann nur empfehlen. Jedoch würden bislang rund 90 Prozent aller Entscheidungen der SÖP von den Unternehmen akzeptiert, erklärt Otmar Lell, Verkehrsexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wie muss sich der Fluggast im Beschwerdefall verhalten?

Zunächst einmal muss er sich an die Airline wenden. Gibt es binnen zwei Monaten keine Einigung, kann sich der Passagier über ein Online-Formular an eine Schlichtungsstelle wenden. Geltendmachen können Fluggäste Ansprüche, die ab 1. November entstehen. Der Streitwert kann zwischen zehn und 5000 Euro liegen. Einen Schlichter anfordern kann man nur bei Privatreisen.

(RP)
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