Berliner Landgericht Schleuser syrischer Flüchtlinge zu Haftstrafen verurteilt

Berlin · Die Bande agierte von Mailand aus und hatte ihr kriminelles Netzwerk bis nach Skandinavien aufgebaut. Drei dieser Schlepper packten in Berlin vor Gericht aus und erhielten deswegen mildere Strafen.

Schleuser vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Schleuser vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Foto: dpa, brx jhe rho

Drei Schleuser syrischer Flüchtlinge sind nach Geständnissen als Mitglieder einer internationalen Bande verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte gegen einen 38-Jährigen, der von Mailand aus agiert hatte, zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Er sei an der Schleusung von knapp 100 Menschen von Italien nach Deutschland beteiligt gewesen, befanden die Richter am Dienstag. Die weiteren Angeklagten erhielten 18 beziehungsweise 24 Monate Haft auf Bewährung.

Der 38-Jährige habe eine wichtige Rolle in der Bande gespielt, sagte der Vorsitzende Richter. An zehn Schlepperfahrten habe er mitgewirkt - von Italien über Österreich nach Deutschland und teilweise weiter nach Skandinavien. Die 29 und 34 Jahre alten Mittäter seien "als Statthalter in Berlin" eingebunden gewesen. Alle drei Angeklagten - ein Ägypter und zwei Syrer - seien des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig.

Die Bande hatte laut Ermittlungen mehrere hundert Euro pro Person kassiert. Bis zu 14 Flüchtlinge seien bei einer Schlepperfahrt transportiert worden. Die Angeklagten hatten das in dem knapp achtwöchigen Prozess zugegeben. In ihren Geständnissen erklärten sie, es sei ihnen um humanitäre Hilfe für Flüchtlinge, aber auch um Geld gegangen. Es sei "ganz schön viel" verdient worden, hatte der 29-Jährige erklärt. "Ich wollte meinen Landsleuten aber zu einem besseren Leben verhelfen."

Nach Hinweisen der Bundespolizei in Flensburg waren die drei Männer im Juni 2014 festgenommen worden. Mit ihren Aussagen im Prozess hätten sie Aufklärungshilfe geleistet und weitere Komplizen genannt, hieß es im Urteil. Das sei strafmildernd berücksichtigt worden.

(dpa)
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