Außergewöhnliche Belastung Samenspende kann steuerlich abgesetzt werden

Hamburg (RPO). Die Kosten für künstliche Befruchtungen können Eheleute künftig von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Spermien eines anonymen Spenders, die von einer Samenbank stammen, wie ein Nachrichtenmagazin berichtete.

Laut einem Bericht des "Spiegels" entschied der Bundesfinanzhof zugunsten eines klagenden Ehepaares, das 21.345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation gezahlt und diese Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht hatte. Weil der Ehemann krankheitsbedingt keine Kinder zeugen konnte, hatte sich das Paar für eine Samenspende entschieden.

Solch ein Schritt diente nach bisheriger Rechtslage nicht der Heilung oder Linderung einer Krankheit. Daran hält das Gericht nun dem "Spiegel" zufolge nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.

(AFP)
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