Mann hatte Al-Qaida-Videos online gestellt Salafist darf abgeschoben werden

Mannheim · Ein 28-jähriger Salafist darf umgehend aus Deutschland abgeschoben werden, weil er ein Al-Qaida-Drohvideo ins Internet gestellt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies mit einer am Freitag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde des Antragstellers gegen die vorausgegangene Abschiebeentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück.

Fakten zum Salafismus in Deutschland
Infos

Fakten zum Salafismus in Deutschland

Infos
Foto: afp, FETHI BELAID

An der "umfangreich und detailliert begründeten" Bewertung des Verwaltungsgerichts gebe es keine Zweifel. Der türkische Staatsangehörige hatte gefordert, die bislang nur im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte Abschiebung auszusetzen, bis es auch im noch laufenden Hauptsacheverfahren ein Urteil gebe. Dies lehnte der BGH ab. (Aktenzeichen: VGH: 12 S 2092/12 und VG Freiburg: 1 K 1121/12)

Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass der Mann durch sein bei YouTube veröffentlichtes Video die Terrororganisation Al Qaida bewusst unterstützen wollte. Er habe zudem versucht, die deutsche Bevölkerung zu verunsichern. In dem Video waren Terroranschläge in Deutschland angedroht worden. Wegen des bereits 2009 veröffentlichten Videos war der Mann zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen Androhung von Straftaten und Störung des öffentlichen Friedens.

Nach seiner Haftentlassung hatte der Mann erneut Videos ins Internet gestellt, die nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts zwar nicht das Drohpotenzial des ersten aufwiesen, dennoch als Sympathiebekundung mit Al Qaida zu werten seien. Das Verhalten des Mannes gefährde damit weiter die öffentliche Ordnung. Dies wiege schwerer als seine Verwurzelung in Deutschland, so das Gericht.

(KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort