Verhandlung in Karlsruhe Verfassungsrichter stellen Rundfunkbeitrag auf den Prüfstand
Karlsruhe · Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verhandlung zum Rundfunkbeitrag begonnen. Zwei Tage lang prüfen die Richter, ob die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihrer jetzigen Form zu Recht erhoben wird.
Das Bundesverfassungsgericht eröffnete am Mittwoch die Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags mit kritischen Fragen. Der Beitrag werfe „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf“, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des 1. Senats, Ferdinand Kirchhof.
Der Beitrag wird seit 2013 pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen ist unter anderem die Zahl der Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.
So könnte es nach Worten Kirchhofs unter Gleichheitsgesichtspunkten problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig sei, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet - auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten.
Möglich sei auch, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, wie es die Kläger, drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt, monieren. „In dieser Abgabenform würde ihm ein Verdikt der Verfassungswidrigkeit drohen“ sagte Kirchhof.
Die Kläger waren in den Vorinstanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter vergehen voraussichtlich einige Monate (Az.: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).