Polizeistatistik 2013 Rund 4200 Kinder misshandelt und 14.400 sexuell missbraucht

Berlin · Die Zahl von misshandelten und sexuell missbrauchten Kinder bleibt in Deutschland hoch. Rund 4200 Kinder sind im vergangenen Jahr misshandelt worden, wie aus der am Dienstag in Berlin veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik hervorgeht.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

Damit habe die Zahl der Misshandlungen seit 2005 stetig zugenommen, erklärte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch. 44 Prozent der von der Statistik erfassten Mädchen und Jungen hätten das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet.

Die Zahl der von sexueller Gewalt betroffener Kinder nahm den Angaben zufolge mit 14.400 Heranwachsenden 2014 leicht ab. Laut Münch sind das rund 3,24 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Auch hier sei die Zahl der Betroffenen unter sechs Jahren angestiegen, die rund 35 Prozent in diesem Bereich betrage.

Laut Münch bleibt der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material ein "Massenphänomen". Es habe im vergangenen Jahr 2600 Fälle der Verbreitung und 4000 Fälle des Besitzes gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies ein Rückgang um 1,5 Prozent.

Die Zahl der Tötungsdelikte ging ebenfalls zurück. Im vergangenen Jahr seien 108 Kinder getötet worden. Rund drei Viertel von ihnen seien zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre gewesen. In 81 Fällen sei es bei einem Tötungsversuch geblieben. Die Täter hätten in der Regel im direkten Betreuungsverhältnis zu den Kindern gestanden. Im Vorjahr hatte es 153 Tötungsdelikte und 113 versuchte Tötungen gegeben.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, forderte deutliche Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Prävention und Strafverfolgung müssten als gesamtgesellschaftliche Aufgaben besser ineinandergreifen. So müsse das Mindeststrafmaß aller gegen Kinder gerichteter Vorsatzstraftaten auf ein Jahr erhöht werden.

Zugleich müssten diese Taten auch als Verbrechen qualifiziert werden.
Betroffene Kinder müssten in und nach Strafverfahren effektiv begleitet werden. Es müsse einen unabhängigen Kinderschutzbeauftragten geben, der sich um die Belange von Kindern kümmere. Auch seien flächendeckende Kinderschutzhotlines notwendig. Diese gibt es derzeit lediglich in Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

(KNA)
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