Urteil des Landessozialgerichts NRW Rumänische EU-Bürger haben Anrecht auf Hartz IV

Essen · Auch EU-Bürger aus Rumänien haben laut einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) Anspruch auf Hartz IV.

13 Fakten zu Hartz IV
Infos

13 Fakten zu Hartz IV

Infos
Foto: dpa, Oliver Berg

In einem Berufungsverfahren hoben die Richter eine frühere Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen auf, das die Klage einer rumänischen Familie auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgewiesen hatte, wie das LSG am Freitag in Essen mitteilte. Dies widerspreche dem europäischen Gleichbehandlungsgebot. Da die Entscheidung im Grundsatz alle EU-Bürger betreffe, sei die Revision zugelassen. (L 6 AS 130/13)

Die seit 2009 in Gelsenkirchen wohnende Familie mit einem Kind hatte zunächst vom Verkaufserlös von Obdachlosenzeitungen und von Kindergeld gelebt. Das beklagte Jobcenter lehnte den im November 2010 gestellten Antrag auf Hartz IV mit der Begründung ab, Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, könnten keine Grundsicherungsleistungen erhalten. Diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss sieht der 6. Senat des Landessozialgerichts NRW laut den Angaben als europarechtswidrig an.

Das Landessozialgericht ist der Auffassung, der Leistungsausschluss widerspreche in dieser ausnahmslosen Automatik dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot. Damit gingen die Richter noch weiter als frühere Entscheidungen anderer Senate des Landessozialgerichts.

Soweit die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie den Mitgliedstaaten erlaube, einschränkende Regelungen zur Vermeidung von "Sozialtourismus" vorzusehen, sei dies nicht in dieser im Sozialgesetzbuch II enthaltenen umfassenden Form möglich. Die Richtlinie verlange eine bestimmte Solidarität des aufnehmenden Staates Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten. Das erfordere im Sinne der Verhältnismäßigkeit Regelungen, die je nach den individuellen Umständen Leistungen im Einzelfall mindestens ausnahmsweise ermöglichen müssten, hieß es. In dieser Auffassung sieht sich der Senat nach eigenen Angaben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September bestätigt.

(KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort