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Verlag verklagt Dortmund Wieviel Journalismus darf eine Stadt?

Dortmund · Darf eine Kommune auf ihrer Internetseite mehr liefern als Informationen zu Baustellen oder der Müllabfuhr? Wo beginnt der Journalismus und damit die Konkurrenz zu Verlagen? Darum streiten sich jetzt ein Dortmunder Verlag und die Stadt.

 Vor dem Landgericht Dortmund streiten sich am Freitag der Verlag Lensing-Wolff und die Stadt Dortmund.

Vor dem Landgericht Dortmund streiten sich am Freitag der Verlag Lensing-Wolff und die Stadt Dortmund.

Foto: dpa/Uli Deck

Vor dem Landgericht Dortmund streiten sich am Freitag (9.30 Uhr) der Verlag Lensing-Wolff und die Stadt Dortmund. Der Herausgeber der „Ruhr Nachrichten“ will per Zivilklage feststellen lassen, dass die Stadt mit ihrem Internet-Angebot „dortmund.de“ journalistische Inhalte anbietet - und damit mehr als den reinen Informationszweck der Kommune erfüllt. Nach Ansicht des Dortmunder Verlages ist das Internetangebot der Stadt in Teilen zu presseähnlich und verstößt damit gegen das Grundgesetz.

In einem ähnlichen Streit in Baden-Württemberg hatte im Dezember 2018 der Bundesgerichtshof (BGH) der Stadt Crailsheim in ihrem gedruckten „Stadtblatt“ redaktionelle Beiträge als Ergänzung zum amtlichen Teil untersagt. Die 2017 eingereichte Klage in Dortmund bezieht sich auf das Digitalangebot der Stadt. Eine Entscheidung, die voraussichtlich noch nicht am Freitag verkündet wird, hat bundesweite Bedeutung für die Frage, wie Städte sich bei der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit aufstellen dürfen.

(chal/dpa)
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