Prozess Rotenburger Kannibale gesteht erneut

Frankfurt/Main (rpo). Armin Meiwes, der so genannte Kannibale von Rotenburg, hat auch im zweiten Prozess gegen ihn ein Geständnis abgelegt. Vor dem Richter am Frankfurter Landgericht gab Mewes zu, sein Opfer im März 2001 vor laufender Kamera getötet, zerstückelt und danach teilweise verspeist zu haben.

 Armin Meiwes hat die Tat erneut gestanden.

Armin Meiwes hat die Tat erneut gestanden.

Foto: ddp, ddp

Er hob dabei mehrfach hervor, von seinem Opfer, einem 43-jährigen Berliner, zu der Tat gedrängt worden zu sein. "Essen wollte ich ihn, töten wollte ich ihn nicht", sagte er. Ihm wäre es lieber gewesen, wenn sein Opfer den Tod selbst herbeigeführt hätte. Meiwes schilderte in einer mehrstündigen Aussage ausführlich und äußerlich gelassen sein Leben und die grausige Tat.

Das Landgericht Kassel hatte Meiwes im Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil aber im April vergangenen Jahres auf und überwies das Verfahren an das Landgericht Frankfurt. Nach Ansicht des BGH müssen mehrere Mordmerkmale erneut überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Meiwes vor, sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat getötet zu haben. Die Verteidigung weist dagegen den Vorwurf des Mordes weiterhin zurück. Schon zu Beginn des Prozess hatten die Anwälte sich überzeugt gezeigt, dass es sich um eine "Tötung auf Verlangen" handele.

Vor dem Landgericht Frankfurt schilderte Meiwes am Montag ausführlich, wie er den Berliner Bernd B. im Internet kennenlernte und mit ihm über Mails und Chat in Kontakt blieb. Dieser habe dabei immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig es ihm sei, getötet und geschlachtet zu werden. So habe Bernd B. ihm etwa geschrieben, er hoffe, dass Meiwes es wirklich ernst meine. "Cyber-Kannibalen habe ich schon genug kennengelernt", habe der Berliner geschrieben. Am 9. März 2001 holte Meiwes ihn schließlich vom Bahnhof in Kassel ab, um mit ihm zu seinem Haus nach Rotenburg-Wüstefeld zu fahren.

Auf Wunsch von Bernd B. fuhren sie kurz darauf aber wieder zum Bahnhof zurück, weil dieser zurückkehren wollte. Dort änderte sein Opfer demnach seinen Entschluss jedoch erneut, und sie fuhren zum Haus des Angeklagten zurück. Nachdem sein Opfer unter anderem mehrere Schlaftabletten genommen hatte, schnitt Meiwes ihm am frühen Abend zunächst den Penis ab. Sie versuchten dann nach der Aussage des Angeklagten vergeblich, diesen zu essen. Bernd B. habe ihm auch befohlen, keinen Notarzt zu holen. Er habe ihm gesagt, er solle ihn abstechen, sobald er bewusstlos sei.

In den frühen Morgenstunden des folgenden Tages verlor Bernd B. schließlich das Bewusstsein. Danach habe er ihn auf einen Bierzelttisch gelegt, den er als "Schlachtbank" vorgesehen habe. Er habe ihn noch auf den Mund geküsst, gebetet und für ihn und für sich um Vergebung gebeten. Danach habe er zugestochen, sei aber zu diesem Zeitpunkt überzeugt gewesen, dass sein Opfer bereits verstorben gewesen sei, sagte Meiwes. Der erste Stich sei ihm "unendlich schwer" gefallen. Er habe bei der Tat "Hass, Wut und Glück" empfunden. Nach eigener Aussage weidete er Bernd B. danach aus und zerlegte die Leiche.

Meiwes hatte nach eigenen Angaben schon als Kind Vorstellungen, andere Menschen zu schlachten. In seinen Fantasien habe er aber die Tötung ausgeklammert. Erst in der Justizvollzugsanstalt habe er über seine Probleme frei sprechen können. Menschen mit ähnlichen Vorstellungen wie er müssten bewegt werden, sich an Ärzte, Psychiater oder Geistliche zu wenden. Der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt ist zunächst bis zum 9. März terminiert.

(ap)
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