Debatte nach Urteil in Augsburg Richterinnen sind nur ohne Kopftuch akzeptabel

Meinung | Berlin · Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal mit Verweis auf die Religionsfreiheit aufgehoben. Doch das Kopftuch hat auf der Richterbank nichts zu suchen.

 Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal als Verstoß gegen die Religionsfreiheit aufgehoben.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal als Verstoß gegen die Religionsfreiheit aufgehoben.

Foto: dpa, kjh jhe

Es ist schon ein Kreuz mit dem Kopftuch. Nach der Verfassungsgerichtsentscheidung zur selbstverständlich zu akzeptierenden Kopftuchlehrerin im vergangenen Jahr ist nun in der Folge dieses Urteils ein Streit darüber entbrannt, ob neben Lehrerinnen auch Richterinnen mit Kopftuch ihrer Arbeit im Dienste des Staates nachgehen dürfen.

Damit haben wir in Deutschland eine fatale Entwicklung: Das Kreuz ist unter Verdrängungsdruck als angeblich unzulässiges religiöses Zeugnis, das bei der Repräsentanz des weltanschaulich neutralen Staates zu weichen hat. Seit den 70er Jahren hat es als Stand-Kruzifix auf Richtertischen auf Geheiß der Verfassungsrichter ausgedient. Aus vielen Gerichtssälen wurden generell oder auf Wunsch von Prozessbeteiligen selbst unscheinbare gekreuzte Balken entfernt. Und gleichzeitig hält das Kopftuch Einzug?

Und zwar ausdrücklich nicht als modisches Accessoir, sondern als religiöses Bekenntnis! Spätestens an dieser Stelle greift sich nicht nur der gläubige Christ, sondern auch der religionsferne Beobachter an den Kopf. Wie kann Neutralität unterstrichen werden durch Rauswurf allen Christlichen und Hineinbitten des Muslimischen?

Verpflichtung zur Unabhängigkeit

Wenn Gerichte "im Namen des Volkes" Recht sprechen, dann beziehen sie sich letztlich immer auf das Grundgesetz. Das bezieht sich ausweislich seiner Präambel ebenfalls auf das Volk und dessen "Bewusstsein seiner Verantwortung für Gott". Insofern darf sich das christlich-abendländische Werteverständnis Deutschlands auch in Symbolen wiederfinden, ohne dass die aus diesen Werten abgeleiteten Grundüberzeugungen und Grundrechte Schaden nehmen. Aber wie kann das zu weit gehen und zugleich eine Richterin mit Zeugnissen ihres Glaubens den frei gewordenen Platz religiöser Symbole einnehmen?

Es spricht nichts dagegen, dass Katholiken, Protestanten, Juden, Muslime, Atheisten Richter werden. Sie haben sich verpflichtet, unabhängig von ihrer privaten religiösen Überzeugung Recht zu sprechen. Sie selbst werden jederzeit daran erinnert, wenn sie die Robe überstreifen. Und sie geben den Angeklagten und Zeugen damit zu verstehen, dass ihnen diese Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit über alles geht.

Wer auf zusätzliche Bekleidung besteht, sollte anderen Beruf suchen

Wer darauf besteht, nur durch zusätzliche Bekleidung als Ausdruck seiner religiösen Überzeugung seinem Beruf nachgehen zu können, der sollte sich einen anderen Beruf suchen. Im Gerichtssaal würde er damit jedenfalls seine private religiöse Überzeugung über die Ansprüche von Volk und Staat an einen Richter stellen.

Das Kopftuch hat auf der Richterbank nichts zu suchen. Oder soll es statthaft werden, dann auch in der Burka Recht zu sprechen, wenn die Richterin das nun einmal als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung für nötig hält? Zwischenzeitliche Wahrheitsfindung auf dem ausgerollten Gebetsteppich eingeschlossen?

Und wie muss ein abgelehnter Asylbewerber seinen Prozess erleben, wenn er sich als Christ in der muslimischen Welt verfolgt fühlt und eine Richterin über seinen Fall entscheidet, die ihren muslimischen Glauben für wichtiger hält als die Richterrobe der Neutralität?

(may-)
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