Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision im Schreiber-Prozess beantragt

Augsburg (RPO). Der Bundesgerichtshof (BGH) muss über das Schreiber-Urteil des Augsburger Landgerichts entscheiden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Revision gegen die achtjährige Haftstrafe für den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber eingelegt.

Der Prozess gegen Karlheinz Schreiber
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Das teilten das Landgericht und Schreibers Anwalt Jan Olaf Leisner am Dienstag mitteilten. Schreiber war Anfang Mai wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Rund 7,3 Millionen Euro Steuern soll er aus Provisionen bei Panzer- und Flugzeuggeschäften hinterzogen haben.

Sein Anwalt Leisner betonte, dass die schriftliche Revisions-Begründung erst im Spätsommer fertig sein werde. "Wir warten auf die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts und mit der rechnen wir Ende Juli."

Nach dem Vollstreckungsplan soll Schreiber seinen Anwälten zufolge in der JVA Straubing untergebracht werden. Hier sitzen Straftäter ab einer Haftstrafe von sechs Jahren und mehr ein.

Dass der vor seiner Verurteilung nicht straffällig gewordene Schreiber in ein Gefängnis für Schwerstkriminelle kommen soll, wollen seine Verteidiger verhindern. "Wir werden einen Antrag stellen, dass das nicht geschieht, sollte es zu einer Verlegungsverfügung kommen", sagte Leisner. Noch befindet sich Schreiber in der JVA Augsburg, wo er seit seiner Auslieferung von Kanada inhaftiert ist.

(DDP/das)
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