Glaube und Gewalt (4) Religionsfreiheit hat ihre Grenzen

Düsseldorf · Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Glaubens- und Gewissensfreiheit vorbehaltlos. Dennoch ist sie nicht unantastbar, wenn andere schützenswerte Rechtsgüter dagegen stehen - aber nur, wenn diese Verfassungsrang haben.

 Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Glaubensfreiheit in Deutschland.

Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Glaubensfreiheit in Deutschland.

Foto: cityvis
(RP)
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