Gesetzentwurf Regierung will Kronzeugenregelung einschränken

Berlin · Die Bundesregierung will die sogenannte Kronzeugenregelung einschränken. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach einem Straftäter, der Angaben zu einer anderen Tat macht, eine Strafmilderung nur noch in einem eng umrissenen Rahmen gewährt werden kann.

 Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Kronzeugenregel beschnitten wird.

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Kronzeugenregel beschnitten wird.

Foto: dpa, Soeren Stache

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete den Entwurf als ein "ersten Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und des Gerechtigkeitsempfindens".

Die umstrittene Kronzeugenregelung war 2009 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung wieder eingeführt worden. Sie sieht eine Straferleichterung vor, wenn ein sogenannter Kronzeuge zur Aufklärung einer anderen Tat beiträgt. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll dies künftig nur noch dann möglich sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, "die mit seiner Tat im Zusammenhang" steht. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Hehler die Mitglieder einer seit langem agierenden Diebstahlsbande aufdeckt, von der er Waren bezogen hat.

Damit werde die Straferleichterung wieder auf "ein rechtsstaatlich vertretbares Maß" reduziert, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. "Die Strafe muss der Schuld des Täters entsprechen und darf nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein". Ein Straftäter, der eine schwere Körperverletzung begangen hat, werde in Zukunft nicht mehr auf einen Strafnachlass hoffen können, nur weil er zum Beispiel Angaben zu einem gewerbsmäßigen Betrug machen kann.

(AFP)
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