Hamburg unterzeichnet Vertrag Recht auf religiöse Feiertage für Muslime

Hamburg · Als erstes Bundesland will Hamburg einen Vertrag mit Muslimen und Aleviten schließen, der Rechte und Pflichten festhält. Fünf Jahre dauerten die nun abgeschlossenen Verhandlungen.

 Muslimische Frauen beim abendlichen Fastenbrechen.

Muslimische Frauen beim abendlichen Fastenbrechen.

Foto: dapd, Markus Hibbeler

Auch Muslime und Aleviten in Hamburg sollen ein Anrecht auf berufliche Freistellung an religiösen Feiertagen bekommen. Das sieht eine der Vereinbarungen im geplanten Staatsvertrag zwischen der Hansestadt, muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde vor, der nach Abschluss von fünfjährigen Gesprächen am Dienstag in Hamburg vorstellt wurde.

Vergleichbare Staatsverträge hatte die Hansestadt bereits vor Jahren mit den beiden großen christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde abgeschlossen. Der Vertrag regelt nach Angaben der Hamburger Senatskanzlei diverse Aspekte der Religionsausübung, etwa den Umgang mit Feiertagen oder einem muslimischen Religionsunterricht.

Daneben enthält der Vertragstext auch Vereinbarungen zu religiöser Toleranz, zu allgemeiner Nichtdiskriminierung sowie ein Bekenntnis zum staatlichen Schulwesen und zur religiösen Neutralität des Staates generell.

Insgesamt bestätige der Vertrag "weithin" lediglich die bereits nach der Verfassung und den deutschen Gesetz geltenden Rechten und Pflichten aller Seiten, erklärte die Senatskanzlei. Eine konkrete Rechtsänderung gehe einzig mit der Anerkennung hoher muslimischer und alevitischer Festtage als religiöse Feiertage einher: Diese erhielten in der Hansestadt nun den selben Status wie nicht-gesetzliche christliche kirchliche Feiertage, etwa der Buß- und Bettag.

Der Buß- und Bettag ist in den meisten deutschen Bundesländern heute kein gesetzlicher Feiertag mehr. Weil er für Gläubige eine hohe religiöse Bedeutung hat, können sich Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber aber auf Antrag unbezahlt freistellen lassen. Auch Schüler können sich in der Schule beurlauben lassene.

Den Staatsvertrag hatte die Hansestadt Hamburg mit dem DITIB-Landesverband der türkisch-muslimischen Gemeinden, dem "Schura" genannten Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Alevitischen Gemeinde ausgehandelt. Bevor er gültig wird, müssen noch Senat und Bürgerschaft der Stadt zustimmen.

Mit dem Verrtag erkennt die Stadt den eigenen Angaben zufolge künftig auch die drei verhandelnden islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften an. Die Alevitische Gemeinde gilt bereits als solche.

Ob die Religionsgemeinschaften auch den Rechtsstatus einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft beanspruchen könnten, wie ihn die zwei christlichen Kirchen innehaben, war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Der Vertrag sieht auch keinerlei finanzielle Förderung vor.

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) würdigte den vorgelegten Vertrags als "integrationspolitischen Fortschritt". Zekeriya Altug vom Hamburger DITIB wertete ihn als "Zeichen einer ausdrücklichen und positiv gewollten Anerkennung der Muslime in Hamburg".

(AFP)
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