Affäre um ehemalige Intendantin RBB-Prüfbericht stellt Verstöße fest – Kontrollmechanismen werden verändert

Potsdam · Eine Kanzlei hat die Vorgänge um die ehemalige Intendantin Patrica Schlesinger geprüft und Verstöße gegen interne Regelungen festgestellt. Der RBB wolle nun sicherstellen, „dass so etwas nie wieder passieren kann“.

Gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger wird derzeit ermittelt.

Gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger wird derzeit ermittelt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates, Ralf Roggenbuck, hat sich in der Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger für ein besseres Kontrollsystem innerhalb des Senders ausgesprochen. Die bisherige „Intendantenverfassung“ habe ausgedient, erklärte Roggenbuck anlässlich einer Rundfunkratssitzung am Donnerstag in Potsdam. Dabei wurden unter anderem erste Ergebnisse eines Prüfberichts der Kanzlei Lutz Abel vorgestellt.

Der Rundfunkrat ernannte nach Angaben der RBB-Interimsintendantin Katrin Vernau den RBB-Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus zu ihrem Stellvertreter. Er sei einer von zwei möglichen Kandidaten gewesen, da für diesen Posten nur Direktoren infrage kämen, sagte Roggenbuck.

Mit Blick auf die Affäre um die ehemalige Intendantin betonte Vernau, es müsse sichergestellt werden, „dass so etwas nie wieder passieren kann beim RBB“. Derzeit würden interne Kontrollmechanismen verbessert. Es gehe darum, eine Kultur zu schaffen, die von Redlichkeit, Vertrauen und ordnungsgemäßem Handeln geprägt sei.

Die Kanzlei Lutz Abel untersuchte unter anderem private Abendessen, eine Reise nach London, die Nutzung des Dienstwagens und Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Umzug der früheren Intendantin Schlesinger. Schlesingers Londonreise vom September 2021 sei „nicht dienstlich veranlasst gewesen“, sagte Henning Abraham von der Kanzlei anlässlich der Rundfunkratssitzung in Potsdam. Dabei sei überdies ein klarer Verstoß gegen die Regeln für Reisekostenabrechnungen festgestellt worden.

Nina Rossi von derselben Kanzlei sprach im Zusammenhang mit der Londonreise und der Abrechnung von Abendessen von einer „gewissen Systematik“. Die festgestellten Verstöße würde sie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht als massiv bezeichnen. Hinweise aus dem eigens eingerichteten anonymen Hinweisgebersystem, dass ein privater Umzug der ehemaligen Intendantin über den RBB abgerechnet worden sei, bestätigten sich demnach nicht.

Die amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, Dorette König, erklärte zu dem Bericht, er bestätige die Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat. Beschlüsse dürften nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen: „Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen.“ Sie unterstütze die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat. Diese müsse im Staatsvertrag verankert werden. Bisher gab es lediglich ein Auskunftsrecht.

Schlesinger war nach massiven Vorwürfen über Korruption, Vorteilsnahme und die Verschwendung von Beitragsgeld Anfang August vom Amt der RBB-Intendantin zurückgetreten und anschließend von den Aufsichtsgremien abberufen und fristlos gekündigt worden.

Auch der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf musste zurücktreten. Gegen Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und Ex-Verwaltungsratschef Wolf ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme.

(msk/epd)
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