Wegen zahlreicher Vergehen Rapper Fler zu Bewährungsstrafe und 10.000 Euro Geldbuße verurteilt

Berlin · Zur Urteilsverkündung kam der Berliner Musiker nicht. Schon zuvor hatte der angeklagte Fler schimpfend seinen Prozess verlassen. Nun hat das Gericht entschieden.

 Rapper Fler im Januar vor Gericht. Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch schwänzte er die Verhandlung.

Rapper Fler im Januar vor Gericht. Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch schwänzte er die Verhandlung.

Foto: dpa/Paul Zinken

- Im Großen Konferenzsaal des Berliner Gerichts wurde Rapper Fler erwartet. Doch der Musiker kam auch zur Verkündung des Urteils nicht. Schon vor Wochen hatte der 38-Jährige seinen Strafprozess schimpfend verlassen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Musiker am Mittwoch in Abwesenheit wegen elf Taten schuldig. Fler, der mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky heißt, kassierte zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 10.000 Euro. Die soll der Mann mit dem rauen Image an die gemeinnützige Organisation Gangway für Straßensozialarbeit zahlen.

Laut Urteil beleidigte der Berliner Rapper mehrere Polizisten, eine Nachbarin, einen Rechtsanwalt sowie Influencer, er saß ohne Führerschein am Steuer und leistete Beihilfe zu verbotener Mitteilung aus Gerichtsverfahren. Das seien alles Taten aus dem Bereich der Bagatellkriminalität, sagte Richter Carsten Schwanitz. Schwerwiegender sei eine versuchte Nötigung gewesen. Fler habe einen Journalisten unter Druck gesetzt, der einen missliebigen Beitrag aus den Netz nehmen sollte. Das sei ein „No Go“ und Angriff auf die Pressefreiheit gewesen, hieß es im Urteil.

Polizisten hätten sich aber nicht falsch verhalten, stellte der Richter fest. Auch eine kurzzeitige Fesselung von Fler bei einer Verkehrskontrolle sei nachvollziehbar und verhältnismäßig gewesen. Der Musiker habe seiner Wut verbal freien Lauf gelassen.

Das Strafmaß entspricht nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung verlangt, weil eine positive Prognose bei Fler fehle. Der Musiker sei nicht bereit, sich an Regeln zu halten, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer betont. Nun kündigte sie an, Rechtsmittel zu prüfen.

Auch der Fler-Verteidiger will das Urteil genau unter die Lupe nehmen. Es sei deutlich in seine Richtung gegangen. „Die Staatsanwaltschaft ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.“ Zugunsten von Fler rechnete das Gericht, dass er Taten teilweise einräumte - wenn auch nicht immer einsichtig. Eine frühere Bewährungszeit habe er durchgestanden.

Als Fler aus Verärgerung über einen Journalisten Ende Januar den Gerichtssaal verließ, konnte ihn auch sein Verteidiger nicht zurückholen. Das Gericht beschloss, ohne den Angeklagten weiter zu verhandeln. Zu Prozessbeginn Anfang November kam Fler in einer bordeauxroten Jacke. Der breitschultrige Musiker mit raspelkurzen Haaren schüttelte ab und zu den Kopf, doch er blieb ruhig und stumm. Später sagte er zur Vernehmung von Zeugen: „Die lügen alle krass.“ An einem anderen Prozesstag erklärte er: „Für mich ist es künstlerische Freiheit, dass ich mich verhalte, wie sich ein Rapper verhält.“ Sein Verteidiger meinte: „Er ist auch eine Kunstfigur, das ist seine Rolle.“

In dem Prozess waren mehreren Anklagen zusammengefasst worden. Einige wurden abgetrennt. Die angeklagte Beleidigung des Berliner Rappers Bushido soll nun in einem gesonderten Verfahren erörtert werden. Im Internet soll Fler Bushido als „Bastard“ und „ekeligen Hund“ bezeichnet haben.

(mja/dpa)
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