Hamburger bekam epileptischen Anfall Prozess um Verkehrsunfall mit vier Toten

Hamburg · Ein Jahr nach einem schweren Verkehrsunfall mit vier toten Passanten in Hamburg hat am Montag der Prozess gegen den Verursacher begonnen. Der unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagte 39-Jährige äußerte sich zum Prozessauftakt nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, trotz einer Epilepsieerkrankung Auto gefahren zu sein und einen Krampfanfall erlitten zu haben, der ihn mit seinem Wagen in eine Menschengruppe rasen ließ.

Der 39-Jährige hatte am 12. März vergangenen Jahres an einer Kreuzung im Hamburger Stadtteil Eppendorf die Kontrolle über sein Auto verloren und war bei Rot über eine Ampel gefahren. Anschließend raste er mit einer Geschwindigkeit von schätzungsweise rund 100 Stundenkilometern in einen anderen Wagen und schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radfahrern, die an einer Ampel standen. Vier Menschen starben, darunter der Schauspieler Dietmar Mues und seine Frau Sibylle sowie der bekannte Sozial- und Sexualforscher Günter Amendt.

Drei Menschen wurden bei dem Unfall verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte hinter dem Steuer plötzlich einen Krampfanfall bekam und dadurch das Unglück auslöste. Er sei Auto gefahren, "obwohl er wegen körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage war, ein Fahrzeug zu führen", sagte die Vertreterin der Anklagebehörde bei der Anklageverlesung.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits mehrere schwere Unfälle in Folge von Krampfanfällen. Er sei sich deshalb über das Risiko vollauf im Klaren gewesen. "Wir werfen ihm konkret vor, dass er in dem Wissen um seine Krankheit und in dem Wissen um drei schwere Unfälle gefahren ist", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Er hätte sich nicht ans Steuer setzen dürfen." Vor dem Landgericht ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, er werde sich "zurzeit nicht" zu dem Geschehen äußern.

Der Beschuldigte muss sich wegen vierfacher fahrlässiger Tötung, dreifacher fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Immobilienkaufmann während der Ermittlungen über einen Anwalt erklären lassen, dass der Unfall für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei. Auch hatte er betont, rechtmäßig am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstermine bis in den Mai hinein angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen dem 39-Jährigen bis zu fünf Jahre Haft. Das Gesetz sieht aber auch die Möglichkeit einer Geldstrafe vor.

(AFP)
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