Lebenslange Haft und Sicherheitsverwahrung Höchststrafe in Münchner Mordprozess gegen Hilfspfleger

München · Die Staatsanwaltschaft hatte dem Pfleger vorgeworfen, dass er seinen Patienten eine Überdosis Insulin gespritzt habe. Dafür hat der Mann jetzt die Höchststrafe bekommen.

 Der verurteilte Hilfspfleger am Landgericht München. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der verurteilte Hilfspfleger am Landgericht München. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Wegen Mordes an drei Patienten ist ein Hilfspfleger vom Landgericht München I zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist.

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: „Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.“

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung.

In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein „sachgerechtes Urteil“ gefordert.

Der geständige 38-Jährige war in zahlreichen Haushalten in ganz Deutschland tätig. In einem großen Teil der Haushalte bestahl er auch seine Patienten und deren Familien, die Arbeitsverhältnisse dauerten meist nur wenige Tage.

(sed/dpa/AFP)
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