Prozess gegen Bushidos Ex-Manager Ordnungsgeld gegen Rapper Shindy
Berlin · Gegen Shindy, mit bürgerlichem Namen Michael Schindler, wurden 1000 Euro Ordnungsgeld verhängt. Der 33-Jährige habe auf mehrere Fragen unbegründet die Aussage verweigert.
Gegen den Rapper Shindy ist im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner des Rappers Bushido ein Ordnungsgeld verhängt worden, weil er vor Gericht als Zeuge geschwiegen hat. Der 33-Jährige habe auf mehrere Fragen unbegründet eine Aussage verweigert, erklärte das Berliner Landgericht am Montag. Gegen Shindy, mit bürgerlichem Namen Michael Schindler, wurden 1000 Euro Ordnungsgeld verhängt, ersatzweise acht Tage Ordnungshaft. Der Anwalt des aus München angereisten Musikers kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.
Der Rapper war am inzwischen 75. Verhandlungstag im Prozess gegen Arafat A.-Ch., einen Berliner Clanchef, und drei seiner Brüder mit einem Zeugenbeistand erschienen. Der Rechtsanwalt erklärte, seinem Mandanten stehe ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Hintergrund sei ein gegen ihn laufendes Steuerstrafverfahren. Dabei gehe es um die Geschäftsbeziehungen zu Arafat A.-Ch. und Bushido. Eine Entscheidung über einen weitergehenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf sechs Monate Beugehaft hat das Gericht zurückgestellt.
Es geht in dem Prozess um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, der den bürgerlichen Namen Anis Mohamed Ferchichi hat. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Manager und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Sein Ex-Partner habe unberechtigte Zahlungen verlangt.
Der Rapper Shindy müsse Fragen beantworten, die nicht im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren stehen, befand das Gericht. Ohne Grund habe er unter anderem auf die Frage, ob er Arafat A.-Ch. und den Nebenkläger Ferchichi kenne, eine Aussage verweigert. Mit einer Beschwerde des Zeugen geht der Streit an das Berliner Kammergericht. Der Anwalt des 33-Jährigen erklärte, sein Mandant werde sich einer Entscheidung des Beschwerdegerichts beugen.
Der 43-jährige Bushido, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß, soll nach derzeitigen Planungen am 15. August als Zeuge zu einer Audiodatei befragt werden, die heimlich bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen zwischen ihm und seinem Ex-Manager angefertigt worden sein soll. Der Prozess wird am 10. August fortgesetzt.