Zahnarzt filmt Mitarbeiterinnen beim Umkleiden Prozess: Chef ordnete Zwangsduschen an

Gera · Er nannte sie "Mausi", gab den familiären Chef und nahm sie auch gerne mal in seiner Zahnarztpraxis über die Schulter. Dass ihr Vorgesetzter sie heimlich beim Umkleiden filmte, merkten seine Mitarbeiterinnen erst nach Jahren. Jetzt steht er vor Gericht.

Es war fast wie in einer großen Familie. Der Zahnarzt duzte seine Mitarbeiterinnen, es wurde zusammen gekocht. Dass ihr Chef sie jedoch heimlich im Umkleideraum filmte, ahnten sie nicht. Im Prozess um mutmaßliche heimliche Filmaufnahmen in einer Geraer Zahnarztpraxis in Thüringen haben ehemalige Mitarbeiterinnen über eine familiäre Atmosphäre und Zwangsduschen berichtet.

Der Angeklagte habe sie auch zu gemeinsamen Saunabesuchen eingeladen, sagten sie am Donnerstag vor dem Geraer Amtsgericht. Das hätten die jungen Frauen jedoch abgelehnt. Außerdem nannte er sie "Mausi".

Fünf Jahre dauerte es, bis eine Zahnarzthelferin beim Staubsaugen versehentlich auf einen versteckten Schlüssel hinter der Teppichleiste stieß. Was die jungen Frauen dann hinter der sonst verschlossenen Bürotür des Chefs entdeckten, machte sie fassungslos. "Wir waren alle geschockt", sagte eine 43-Jährige. Sie fanden einen Bildschirm, der Aufnahmen direkt aus dem Umkleideraum übermittelte und später die Minikamera, die in einem Batterieladegerät versteckt war.

In Praxis über die Schulter gelegt

Der Zahnarzt, der seine jungen und attraktiven Mitarbeiterinnen zum Spaß und als "Erziehungsmaßnahme" auch bei laufendem Praxisbetrieb mal über seine Schulter nahm und sie samt Kleidung duschte, sitzt nun auf der Anklagebank in Gera. Er trägt einen grauen Anzug und blickt den Ex-Mitarbeiterinnen nicht ein einziges Mal ins Gesicht. Beim Verlesen der Anklageschrift wird er rot.

Der Vorwurf lautet auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Für die ihm zur Last gelegten 73 angeklagten Fälle signalisierte die Staatsanwältin Steffi Kögler bereits Strafen jenseits des Bewährungsbereiches von über zwei Jahren Haft.

Über Babyfon Gespräche belauscht

2007 hatte der Mann in seiner Praxis eine Überwachungsanlage installiert, um seine angestellten Zahnarzthelferin ohne deren Wissen und ihre Erlaubnis zu filmen oder sie beim Aus- und Umziehen live zu beobachten. Die Kamera hatte er in einem Batterieladegerät eingebaut, so dass sie fünf Jahre lang niemand entdeckte. Die Aufnahmen wurden mittels Bewegungssensoren gestartet. Auch ein Babyfon hatte er im Umkleideraum deponiert, um auf diese Weise an den Gesprächen der Frauen teilhaben zu können.

Den Antrag der Verteidigung, die gefundenen und sichergestellten Beweismittel nicht verwenden zu dürfen, lehnte das Gericht ab. Laut Verteidigung war das Betreten des sonst abgeschlossenen Chefbüros ein Hausfriedensbruch und die Mitnahme der Kamera und Speicherkarten ein Diebstahl. Auch die anschließende Durchsuchung durch die Polizei sei bei einem "völlig Unverdächtigen" rechtswidrig gewesen. Damit dürften alle Beweise nicht verwertet werden, erklärten die Verteidiger.

Rechtsanwalt Stephan Brandner, der zwei der acht in der Anklageschrift verlesenen Opfer vertritt, war über den Antrag schockiert. "Im weitesten Sinne sitzt da ein Sexualstraftäter, der fünf Jahre lang nackt seine Mitarbeiterinnen filmte - und sich dann als Opfer von schweren Straftaten hinzustellen, schlägt dem Fass den Boden aus", sagte er kopfschüttelnd.

Der Verteidiger des Zahnarztes kommentierte das Vorgehen hingegen als prozesskonformes Verhalten, das seinem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen dürfe. Doch auch bei Staatsanwältin Kögler löste das Vorgehen angesichts der jahrelangen Persönlichkeitsverletzungen "Unbehagen" aus.

(dpa)
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