Entscheidung über Verfahren Anfang September Prinz Ernst August will seine Ländereien zurück

Magdeburg (rpo). Vor vier Jahren hat der Top-Vertreter der deutschen Blaublütigkeit vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Jetzt hat Ernst August, Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, königlicher Prinz von Großbritannien und Irland (so der komplette Titel) einen neuen Versuch gestartet, seine Ost-Ländereien zurück zu bekommen.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg will bis Anfang September über die Klage von Prinz Ernst August von Hannover entscheiden. Der Chef des Welfenhauses macht seinen Anspruch auf die enteigneten Besitztümer des Welfenhauses in Sachsen-Anhalt erneut geltend, nachdem er bereits vor vier Jahren rechtskräftig vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden war. Nach der Verhandlung am Freitag sagte der Magdeburger Richter Martin Bluhm, über den Fall könne nicht rasch entschieden werden: "Der Sachverhalt ist zu komplex."

10.000 Hektar

In dem Rechtsstreit geht es um eine Gesamtfläche von 10.000 Hektar vorwiegend im Harz: Land- und Forstflächen bei Blankenburg, das Klostergut, die Domänen Heimburg und Hessen, das Rittergut Westdorf, das Große und Kleine Schloss in Blankenburg sowie Mietwohnungen. Der Gesamtwert, darunter auch zahlreiche Sakral- und Kunstgegenstände, wird auf mehr als 100 Millionen Euro geschätzt.

Der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco streitet seit Jahren mit dem Land Sachsen-Anhalt über die Ländereien und Immobilien seines Großvaters. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Halle hatte 1998 den Restitutionsantrag des Prinzen ablehnt. Die Enteignung des Besitzes bei der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 sei auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt, weshalb laut Einigungsvertrag kein Anspruch auf Rückübertragung bestehe, hieß es zur Begründung.

Unterlagen aus dem russischen Staatsarchiv

Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied im Jahr 2000 für das Land Sachsen-Anhalt, "weil die Enteignung aller streitigen Vermögenswerte in die Gesamtverantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht fallen und deshalb vermögensrechtliche Rückgabeansprüche ausscheiden". Das Urteil wurde nach einer Beschwerde des Prinzen im August 2000 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Daraufhin hatte Ernst August Prinz von Hannover beim Landesverwaltungsamt in Halle eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Seine Anwälte präsentierten dafür Unterlagen unter anderem aus dem Staatsarchiv der Russischen Föderation, nach denen die Enteignung als unrechtmäßig zu bewerten sei. Auf einer "B-Liste" sei die Enteignung zurückgenommen worden, bekräftigte Anwalt Stefan von Raumer in der Verhandlung.

Zweifel

Die Existenz dieser Liste werde vom Land bezweifelt, erwiderte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach, der als Beweis dafür ein Schreiben aus der gleichen Quelle vorlegte. Darin hieß es, die Unterlage entspreche nicht der Wirklichkeit und stelle eine Fälschung dar. Eine "Liste B" liege nicht vor. Zudem verwies Leimbach darauf, dass in den den Prinzen-Anwälten zur Verfügung gestellten Papieren aus der Zeit der sowjetischen Besatzungsmacht Ernst August Prinz von Hannover genannt werde und nicht dessen Großvater, der Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, um dessen Besitztümer es damals schließlich gegangen sei. Das sei "eine Namensnennung, die sich in der Historie nicht widerspiegelt".

Sollte das Gericht zu Gunsten des Adligen entscheiden, wird der Prozess um die Besitztümer neu aufgerollt. Denn in dem aktuellen Verfahren geht es nicht um die Rückgabe der einzelnen Vermögenswerte, sondern allein um die Rechtsfrage, ob neue Erkenntnisse die Wiederaufnahme des Verfahrens begründen.

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Magdeburg 5 A 173/03 MD)

(ap)
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