Sorgfaltspflicht und Opferschutz Presserat rügt Berichterstattung über gequälte Minderjährige
Berlin · Der Presserat hat zwischen dem 21. und 23. März insgesamt 17 Berichterstattungen gerügt. Darunter auch eine frühzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen Papst Benedikt XVI.
Der Deutsche Presserat hat das Portal des Magazins „Focus“ für einen Bericht über eine Gewalttat von zwei Jugendlichen in Baden-Württemberg gerügt. Die Redaktion habe Ausschnitte eines Handyvideos veröffentlicht, in dem zwei 13-Jährige an einem Bahnhof in Rastatt auf eine 14-Jährige eintraten, erklärte das Gremium am Freitag. Dadurch sei das minderjährige Opfer erneut zum Opfer gemacht worden. Der Presserat beanstandete eine „unangemessen sensationelle Darstellung“.
Insgesamt rügte der Presserat laut Mitteilung zwischen dem 21. und 23. März 17 Berichterstattungen. Zudem gab es 32 Missbilligungen und 30 Hinweise. Die Verstöße richteten sich gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz.
Der Presserat rügte unter anderem die frühzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. im Portal der „tageszeitung“. Die Redaktion hatte den Nachruf demnach bereits vor dessen Tod online gestellt. Dabei soll es sich jedoch um ein Versehen gehandelt haben, der Artikel wurde zeitnah gelöscht.
Mehrere Rügen erhielt die „Bild“-Zeitung. Das Gremium beanstandete etwa die Veröffentlichung eines Fotos der Berufsschullehrerin, die im Januar in Nordrhein-Westfalen von einem Schüler getötet worden war. Dies verstoße gegen den Opferschutz, eine Einwilligung der Angehörigen für die Veröffentlichung des Bilds habe nicht vorgelegen.
Der Presserat ist eine gemeinsame Institution der Zeitungsverleger und der Berufsverbände der Journalisten. Eine seiner Hauptaufgaben ist es, Missstände in den Medien zu beseitigen und Grundsätze für das Verhalten von Journalisten durchzusetzen.
Jeder Leser kann sich beim Presserat beschweren. Dieser prüft die Beschwerde und spricht eventuell öffentlich eine Rüge gegen das Medium aus. Geldstrafen oder ähnliche Maßnahmen sind aber nicht vorgesehen.