Täter muss sechs Jahre in Haft Mann erschießt Nachbarn im Streit um Hunde mit Schrotflinte

Potsdam · Weil er seinen Nachbarn in Brandenburg erschossen hat, muss ein 60-Jähriger für sechs Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. Der Mann hatte seinen Nachbarn im Februar in Bauch und Kopf geschossen – weil dieser sich an seinen Hunden störte.

Mit einer Schrotflinte soll der Mann seinen Nachbarn erschossen haben. (Symbolfoto)

Mit einer Schrotflinte soll der Mann seinen Nachbarn erschossen haben. (Symbolfoto)

Foto: dpa, rwe hpl jhe

Nach einem Jahr soll er in eine Entziehungsanstalt verlegt werden, wie das Landgericht Potsdam am Montag anordnete. Der Mann war laut Gericht während der Tat betrunken. „Der Alkohol war ihr stetiger Wegbegleiter“, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter zu dem 60-Jährigen.

Der Mann hatte seinen Nachbarn im Februar 2019 in Bauch und Kopf geschossen, nachdem ihn dieser darauf hingewiesen hatte, dass seine Hunde in der Hofanlage verboten seien. Der 60-jährige Deutsche gestand im Prozess, das Opfer mit der Schrotflinte erschossen zu haben. Er sei wegen eines früheren Überfalls traumatisiert und fühlte sich von dem Nachbarn bedroht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als Mord eingestuft und eine lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

(cka/dpa)
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